Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 29

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desgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (1207 und 1330/NR sowie 5726 und 5730/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1: Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater, Bundestheaterorganisationsgesetz, und Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfram Vindl übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als erster einer großen Zahl von Berichterstattern möchte ich mit gutem Beispiel vorangehen und auf die Verlesung des Ihnen vorliegenden Ausschußberichtes verzichten. Ich beschränke mich auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

9.39

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Hauptkritik am Bundestheaterorganisationsgesetz ist, daß damit finanzielle Kindesweglegung betrieben wird, weil sich im Grunde in den nächsten Jahren überhaupt nichts ändern wird. Der Bundeskanzler, der die Kunst zur Chefsache erklärt hat, will sich nur seiner finanziellen Verpflichtungen entledigen. Durch die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung versucht man, den Eindruck zu erwecken, es handle sich hiebei um eine Privatisierung.

Es fällt uns aber auf, daß allen treuherzigen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz die Politik nach wie vor das Sagen hat. Wenn man sich § 2 Abs. 2 der Regierungsvorlage anschaut, worin es heißt: "Förderung des Zeitgenössischen und innovativer Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung österreichischen Kunstschaffens und dessen Stärkung im internationalen Vergleich", dann müssen das all jene, denen der Auftritt des Kinderschänders Otto Mühl noch in lebhafter Erinnerung ist, eigentlich als Bedrohung empfinden.

Wenn man sich den Text über die Bestellung der Aufsichtsräte der Bundestheater-Holding anschaut, dann muß man darauf hinweisen, daß darin eindeutig dokumentiert ist, daß die Politik nach wie vor ihre Finger im Spiel hat. Fünf dieser Aufsichtsratsmitglieder werden vom Bundeskanzler selbst bestellt, je eines vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst, und eines aus dem ungeliebten Fach- und Publikumsbeirat.

In der Bestellung des wirklich entbehrlichen Fach- und Publikumsbeirates wird dies konsequent fortgesetzt, da die 24 Mitglieder natürlich wieder vom Bundeskanzler bestellt werden. Sie werden aus den einzelnen Vereinen und aus dem Österreichischen Rundfunk rekrutiert, und je ein Mitglied kommt aus dem Abonnentenkreis des Burgtheaters und des Akademietheaters. Ein Mitglied wird auf Vorschlag des Instituts für Theaterwissenschaften bestellt, zwei Mitglieder vom ORF, und zwar aus den Kulturredaktionen des Hörfunks und des Fernsehens, zwei Mitglieder stellen die Freunde der Staatsoper und der Verein der Freunde der Volksoper und des Burgtheaters, zwei Mitglieder werden auf Vorschlag des Österreichischen Bundesjugendrings und des Österreichischen Seniorenrates bestellt, und je ein Mitglied – das ist dann das Publikum – auf Vorschlag der Abonnenten des Burgtheaters und Akademietheaters, der Staatsoper und der Volksoper. Man fragt sich, wie das funktionieren soll, daß aus dem Kreis der Abonnenten einer gewählt wird, da die meisten einander nicht kennen.

Es stellt sich daher die Frage, von welcher Mitsprache des Publikums eigentlich die Rede ist. Diese Frage, Herr Staatssekretär, müssen Sie sich schon gefallen lassen. Ich bin ohnehin der


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