Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 37

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Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG und Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird (1208 und 1333/NR sowie 5727 und 5731/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir kommen nun zum Punkt 2 der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG und Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfram Vindl übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf dessen Verlesung und beschränke mich auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

10.17

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Inhalt dieser Vorlage ist die gesetzliche Ermächtigung für die Errichtung einer Bundessporteinrichtungs-GesmbH, der mit 1. Jänner 1999 ex lege das Eigentum der Bundessporteinrichtungen übertragen wird. Warum macht man das? – Die für den Bereich der Bundesverwaltung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine rasche und flexible Anpassung an die sich ständig ändernden Erfordernisse der Bundessporteinrichtungen im erforderlichem Ausmaß nicht zu. – So weit, so gut und auch richtig.

Ziel ist eine Steigerung der Effizienz und der Transparenz des Betriebes der Bundessporteinrichtungen – hiezu werde ich eine Anmerkung machen – und eine Entflechtung der erwerbswirtschaftlichen Aufgaben der Bundessporteinrichtungen von der gemeinwirtschaftlichen Sportförderung – auch dazu werde ich eine Anmerkung machen.

Zum Punkt Transparenz: Meine Damen und Herren! Sie können sich sicherlich noch daran erinnern, daß einer der Kritikpunkte seinerzeit darin bestand – abgesehen davon, daß man gesagt hat, daß die sportlichen Belange wie ein Wanderpokal durch die Gegend wandern; eine Dame


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