Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 38

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dieses Hauses hat diesen Ausdruck verwendet –, daß die Bundessporteinrichtungen durch die Sportler nicht entsprechend genützt werden. Sie dienten als besondere Erholungseinrichtungen für gewisse Personen, die dazu in einem Naheverhältnis standen, und diese Personen haben sie auch in sehr erheblichem Ausmaß genützt. – Das zum ersten Punkt.

Zur finanziellen Causa sei hier folgendes gesagt: Wenn Sie sich diese Vorlage durchsehen, meine Damen und Herren, dann werden Sie erfahren, daß die Kontrolle bis 31. März des nächsten Jahres zu erfolgen hat. Bis zum Ende des jeweiligen Quartals hat der Bund der Gesellschaft eine Akontierung auf die im folgenden Quartal voraussichtlich anfallenden Zuschüsse zu leisten. Auch da ist die finanzielle Kontrolle nicht mehr möglich oder gemindert, wogegen sie bis jetzt, da diese Einrichtungen in einer Hand waren, entsprechend wahrgenommen werden konnte.

Zwei Einrichtungen, nämlich das Leistungssportzentrum Eisenerz und das Leistungssportzentrum Südstadt, verbleiben im Eigentum des Bundes. Nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgt ist, ist mir persönlich nicht ganz klar.

Im Ausschuß habe ich auf den Mangel hingewiesen, daß da vor allem der Breitensport, aber auch die Schulen nicht eingebunden sind. Im § 2 Abs. 2 steht unter anderem: "... und der Förderung des Breitensports zu dienen hat." – Daß das in den einzelnen Satzungen und Statuten niedergelegt ist, stimmt. Das hat deklaratorischen Charakter. Aber wie diese Förderung tatsächlich erfolgt, meine Damen und Herren, steht nicht in diesem Bericht.

Ein seinerzeit Zuständiger, nämlich Bundeskanzler Vranitzky, hat folgendes gesagt – ich entnehme diese Passage einer seiner Reden –: "Daneben wird es in der Zukunft darauf ankommen, die Verbindung zwischen Schule und Sport so eng wie möglich zu gestalten."

Die notwendige Verknüpfung dieser Bereich ist im erforderlichen Ausmaß leider nicht zustande gekommen. In Richtung Breitensport und genauso in Richtung Schulsport denke ich wie der derzeitige Präsident des Bundesrates, der hier gesagt hat: "Sport ist nicht nur zur Ertüchtigung da, sondern ist ein ganz wichtiger Teil der Volksgesundheit." So hat es Präsident Gerstl in seiner Antrittsrede als Präsident des Bundesrates formuliert. Er hat gesagt, daß das ein ganz wichtiger Bereich ist, und hat das am Beispiel von Managern aufgezeigt, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Verantwortung zu tragen, weil sie physisch nicht mehr durchhalten. Doch die Basis einer gesunden Sportförderung haben wir in den Schulen zu legen. Das ist einer der Mängel, die ich an dieser Vorlage besonders kritisiere.

Der weitere Mangel, den ich hier anführen möchte, ist, daß die Kontrolle der Effizienz nicht in jenem Ausmaß stattfindet, das wünschenswert wäre.

Meine Damen und Herren! Aus den genannten Gründen werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht geben, sondern dagegen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.23

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner. Ich erteile es ihm.

10.23

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Unsere Bundessporteinrichtungen waren schon bisher anerkannt und ein Modell für viele andere Länder. Das heute vorliegende Gesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Bundes-Sportförderungsgesetz, ermöglicht die Gründung einer GesmbH, wobei der Bund 100prozentiger Eigentümer bleibt. Dadurch ist eine noch bessere und transparentere Förderung des Spitzen- und Leistungssportes gegeben. Darüber hinaus wird eine Verbesserung der sportlichen Weiterbildung an Schulen und Bildungseinrichtungen beziehungsweise Bildungsanstalten wie an den Unis und auch für den Breitensport – unter gleichzeitiger Entlastung des Staatshaushaltes – erreicht.


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