Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 42

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diesem Bereich stattfinden. Das heißt, es kommt dadurch zu einer massiven Verbesserung der Aufzeichnungen über das Vermögen beziehungsweise die Geldflüsse.

Selbstverständlich muß der Staat seine Förderungen hinsichtlich der Unterstützung des Spitzensportes, aber auch des Breitensportes aufrechterhalten. Wir gehen nur weg von der Objektförderung – also davon, daß wir das Objekt an sich fördern und damit zum Beispiel auch jene unterstützen, der zwar nichts mit dem Sport zu tun haben, aber am Ort des Geschehens wohnen – und hin zur Subjektförderung, das heißt, zur tatsächlichen Förderung des Vereines beziehungsweise des Sportlers, der dort Aufenthalt nimmt und entsprechend unserer Vereinbarung und dem Gesetz einen Fördertarif erhält.

Der Spitzensportler oder der Verein bezahlt weiterhin nach gefördertem Tarif, das heißt, es wird direkt der Verein beziehungsweise der Sportler gefördert, während die sportfremden Personen den vollen Preis zu zahlen haben. Auf diese Art entsteht eine Subjektförderung, die ausschließlich dem Sport zugute kommt, statt der bisherigen Objektförderung, die allen Benützern dieser Einrichtung zugute gekommen ist. Das war eine der wesentlichen Umstellungen dieses Systems.

Zu der Kritik, daß die Anlagen in Eisenerz und der Südstadt nicht inkludiert sind, darf ich darauf hinweisen, daß in Eisenerz nie ein Bundessportheim war und die Südstadt sehr wohl enthalten ist. Das heißt also, diese Kritik geht ins Leere. Ich glaube, daß es sehr wichtig ist, auch die Südstadt in diese Form der Organisation einzubinden. Die Erfolge, die aus der Südstadt hervorgegangen sind, sind schon aufgezählt worden. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir werden jedenfalls auch weiterhin Gewähr dafür leisten, daß die Südstadt das Spitzensportzentrum Österreichs bleiben wird.

Ich möchte daher abschließend sagen: Es ist weiterhin gewährleistet, daß diese Einrichtungen dem österreichischen Sport zur Verfügung stehen, es ist gewährleistet, daß in Zukunft Kostentransparenz und Kosteneffizienz gegeben sind, und es ist vor allem gewährleistet, daß wir jene fördern, die in den Genuß der Fördermittel kommen sollen, nämlich die Sportler, und nicht mehr die Objekte an sich, sodaß ein Ausgleich zugunsten des Sports stattfindet. Das war eines unserer Ziele. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird kein Schlußwort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – EIWOG), das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, erlassen wird und das Kartellgesetz 1988 und das Preisgesetz 1992 geändert werden (1108 und 1305/NR sowie 5732/BR der Beilagen)


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