Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 43

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4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (1306/NR sowie 5733/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird. Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, erlassen wird und das Kartellgesetz 1988 und das Preisgesetz 1992 geändert werden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 3 und 4 hat Herr Bundesrat Himmer übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die von der Präsidentin angeführten Beschlüsse des Nationalrates liegen Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher den Beschlußantrag stellen:

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. den im Artikel 1 (§ 1, § 5 Abs. 2, §10, §12 Abs. 3, §20 Abs. 2, § 24, § 61, § 66 Abs. 1, § 70 Abs. 2, § 71 Abs. 3), im Artikel 2, im Artikel 3 (Z 1 § 4 Abs. 2, Z 2 § 144 Abs. 3, Z 3 § 151 Z 3) und im Artikel 4 (Z 1 Artikel I) des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den von der Frau Präsidentin angeführten Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden.

Auch dazu liegt Ihnen der schriftliche Bericht vor.

Der Ausschuß für wirtschaftlichen Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Scherb. – Bitte.

10.42

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das ElWOG legt die neuen Spielregeln für die österreichische Elektrizitätswirtschaft im liberalisierten Markt der EU fest. Leider haben sich bei diesem Gesetz wieder einmal die wettbewerbsfeindlichen Verhinderer des Privilegienabbaus und der


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