der dynamischen Entwicklung auf dem europäischen Markt anpassen. Deshalb ist es hoch an der Zeit, daß auch die Stromwirtschaft dem offenen Markt angepaßt wird.
Wenn ich an meinen eigenen Betrieb denke – ich habe einen Fensterbetrieb –, so muß ich sagen, daß es nur durch ausländische Konkurrenz möglich war, den Glaspreis wesentlich zu senken. Aber heute sind auch die Glaserzeuger in Tirol imstande, ihr Glas zu international konkurrenzfähigen Preisen auf den Markt zu bringen. Letztlich führen die niedrigen Preise zu einem Kostenvorteil für alle Konsumenten, und gerade Strom ist etwas, mit dem jeder zu tun hat. Jeder braucht Strom. Deshalb, glaube ich, ist dieses Gesetz von ganz besonderer Bedeutung.
Alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen wußten spätestens seit dem EU-Beitritt, daß die Strommarktliberalisierung kommen wird. Viele Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben sich auch schon seit Jahren auf die Strommarktliberalisierung vorbereitet. So haben die Tiroler Wasserkraftwerke bereits vor Jahren damit begonnen, ihren Mitarbeiterstand sozial verträglich den wirtschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen. Dieser Anpassungsprozeß wird auch noch weitergeführt werden müssen. Der Vorstand der Tiroler Wasserkraftwerke versichert allerdings, daß sie in der Lage sind, den Betrieb und die Anzahl der Mitarbeiter den Markterfordernissen anzupassen und so auch für die Zukunft eine konkurrenzfähige Strompreisbildung sicherzustellen.
Allen Beteiligten, die am Zustandekommen dieses Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes mitgewirkt haben, gebührt ein besonderes Lob; ein besonders Lob dafür, daß sie nicht mit der Brechstange versucht haben, ein Gesetz ohne Rücksicht auf Verluste durchzuboxen, sondern mit sehr viel Geduld und Fingerspitzengefühl einen Weg gefunden haben, das unbedingt Notwendige mit dem in Österreich Machbaren zu verbinden.
Für den Wirtschaftsstandort Österreich wird dieses Gesetz jedenfalls eine wesentliche Verbesserung der Rahmenbedingungen bedeuten, und damit wirkt es natürlich auch arbeitsplatzfördernd. Über die zukünftige Entwicklung des Strommarktes mache ich mir keine Sorgen. Der Strommarkt ist geöffnet. Die Kraft des Marktes und die Dynamik unserer Wirtschaftsentwicklung werden alles weitere zwingend regeln und ändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, daß hier eine namentliche Abstimmung gefordert wird. Denn wer diesem Gesetz nicht zustimmt, stimmt auch einer Marktöffnung des Strommarktes nicht zu und will sie verhindern.
Wir im Parlament werden lediglich die Aufgabe haben, dieser dynamischen Entwicklung durch gesetzliche Änderungen Rechnung zu tragen. Die Bedeutung dieses Gesetzes wurde auch durch die Anwesenheit des Ministers im Ausschuß dokumentiert. Ich bin sehr froh darüber, denn es ist sehr selten, daß ein Minister bei uns im Ausschuß anwesend ist. Ich bin auch froh darüber, daß der Herr Minister die Aussage getroffen hat, daß Wasserkraft mittel- und längerfristig auf alle Fälle Zukunftschancen hat, denn ich glaube, das ist sehr wichtig. Wir sollten uns nicht einreden lassen, daß aus Öl, Kohle oder Atomkraft billiger Strom zu erzeugen wäre als aus Wasserkraft, die als Primärenergie praktisch kostenlos zur Verfügung steht. Wenn man jetzt schon die Nebenkosten all dieser Stromerzeugungsbetriebe einbeziehen würde, dann hätten wir, davon bin ich überzeugt, heute schon die Konkurrenzfähigkeit des Stromes aus Wasserkraft sichergestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch eine Gefahr birgt die Ablehnung der Wasserkraft. Wir in Österreich sind weltweit führend bei der Planung und beim Bau von Wasserkraftwerken und bei der Herstellung von Turbinen, mit denen Strom erzeugt werden kann. Wenn wir nun über Jahre oder Jahrzehnte diese Techniken nicht mehr anwenden, so gehen uns damit Ressourcen verloren, und ich glaube, daß das eine Gefahr darstellt. Wir sollten deshalb vernünftigerweise überlegen, wo in Zukunft beziehungsweise schon in naher Zukunft wieder Wasserkraftwerke gebaut werden können.
Jedes Gesetz, das in der Preisgestaltung die Marktmechanismen verstärkt, jedes Gesetz, das den Verbraucher in die Lage versetzt, zu wählen, von wem und zu welchen Bedingungen er eine
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