Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 51

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Ware kauft, bedeutet insgesamt eine Verbesserung des gesamten Wohlstandes der Bevölkerung.

In der Überzeugung, daß dieses Gesetz nach den Grundsätzen der ÖVP gestaltet ist und daß wir mit dem vorliegenden Gesetz im Dienste der österreichischen Bevölkerung ein gutes Gesetz beschließen, gibt meine Fraktion dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

11.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

11.17

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Steiermärkische Landtag hat am 19. Mai dieses Jahres einen einstimmigen Beschluß gefaßt, mit dem der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, ein Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz zu erlassen, mit dem in erster Linie die Standortsicherung für den Kohlebergbau in der Weststeiermark, in Bärnbach, erreicht und gleichzeitig, wie aus der Präambel hervorgeht, die Versorgung von Kleinst- und größeren Abnehmern vor allem mit Strom gesichert wird.

Aus der Präambel dieses einstimmigen Landtagsbeschlusses geht auch hervor, daß die derzeitige Situation der E-Wirtschaft insgesamt monopolartig ist, daß es der E-Wirtschaft leichtgemacht wird, die Kosten monopolartig weiterzuverrechnen. Es gibt daher quasi einen leichtfertigen Umgang mit den Kosten. Vor allem die derzeitige Organisation der E-Wirtschaft hat auch die Abgeordneten des Landtages dazu bewegt, eine diesbezügliche Initiative zu starten.

Als ein Kostenfaktor in der E-Wirtschaft wird immer die sogenannte Dreistufigkeit der E-Wirtschaft angeführt, jene von Verbund, Ländergesellschaften und zu einem gut Teil den Kommunen. Diese Mehrgleisigkeit im Bereich der Organisation erhöht natürlich die Kosten und die Tarife. Es wird eine sinnvolle, effiziente Aufgabenverteilung innerhalb dieser drei Stufen, innerhalb dieser Organisationen gefordert. Und vor allem wird zu Recht sehr stark kritisiert, daß es gerade in der E-Wirtschaft zu vielen Sonderregelungen gekommen ist. Diese Sonderregelungen wirken sich natürlich aus und schlagen sich auch in der Form zu Buche, daß die Tarife und letztlich die Preise für die Abnehmer im europäischen Vergleich nicht zu den niedrigsten gehören, sondern eher im oberen Drittel zu finden sind.

Meine Damen und Herren! Das alles waren Argumente dafür, daß der Bund jetzt gehandelt und uns ein Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz vorgelegt hat. Ich meine, das bleibt weiterhin nur ein einstimmiges Ansinnen des Steiermärkischen Landtages. Denn der Grund für die Erlassung des derzeitigen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes ist eine Binnenmarktrichtlinie der EU, die der Republik Österreich vorschreibt, bis 19. Februar 1999 ein Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz zu erlassen. Das ist in Wirklichkeit der Grund dafür, und nicht das Ansinnen des Steiermärkischen Landtages.

Meine Damen und Herren! Die Vorlage geht daher verständlicherweise auch nicht auf das Verlangen des Steiermärkischen Landtages ein. Denn nur die verbale Aussage, daß die Vorsorgung zu sichern sei, ist zuwenig. Es fehlen die Regelungen mit den Tarifkunden. Es gibt keine Aussage im Gesetz über eine künftige Kontrolle der E-Wirtschaft. Das heißt, die E-Wirtschaft wird sich also weiterhin selbst kontrollieren. Es fehlt ein echter Tarifverbund mit dem Poolmodell; mein Kollege Mag. Scherb hat das schon angesprochen.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend: Das vorliegende Gesetz entspricht nicht dem Ansinnen des Steiermärkischen Landtages. Daher werde ich als steirischer Bundesrat diesem Gesetz nicht meine Zustimmung geben.

Ungeachtet dessen spielen aber im Hinblick auf die Stromerzeugung, und zwar insbesondere im steirischen Bereich, der Bergbau und die kalorische Energie- und Stromgewinnung eine große


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