Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 58

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Eine letzte Bemerkung zur Biomasse: Das ist eigentlich die überföderale Herausforderung Österreichs. Österreichs Forste haben einen jährlichen Zuwachs von 15 bis 17 Millionen Festmeter Holz, die nicht geschlägert werden. Dieser Zuwachs muß irgendwann einmal gestoppt werden, wenn wir nicht übermäßig bewachsene Täler haben wollen. Wenn wir daher die Biomasse jetzt zu einem Schwerpunkt machen – mit einem Kompetenzzentrum in Wiener Neustadt, soweit es um Biomasse für Energie geht; um Biomasse für Gas wird es im Burgenland rund um Güssing gehen –, heißt das, daß wir damit erneuerbare, lagerbare Energie haben, mit der wir thermische Anteile ersetzen können, die heute unser Problem ausmachen.

Hoher Bundesrat! Daher möchte ich darum bitten, mit zu berücksichtigen, daß zwar vieles an diesem Gesetz sicherlich anders und vielleicht noch schneller hätte geregelt werden können. Aber da es gelungen ist, bei dieser Struktur einen Konsens herbeizuführen, von dem ich überzeugt bin, daß er selbsttragend wird und raschere Ergebnisse zeitigt, als es uns als Mitautoren vorgeschwebt ist, kann man dieser Vorlage meiner Ansicht nach mit Fug und Recht zustimmen.

Ich denke dabei auch an die Frage der europäischen Beurteilung. Glauben Sie uns: Wir würden uns als derzeitige Vorsitzende des Energieministerrates hüten, bewußt eine Regelung zu beschließen, von der wir wissen, daß uns die EU-Kommission dafür die "gelbe Karte" zeigt. Davon kann nicht die Rede sein, und es ist nicht sehr angenehm, daß dies immer wieder als Behauptung in den Raum gestellt wird. Diese Regelung wird jedenfalls dem Lackmustest der Europäischen Union standhalten.

Ich habe in meiner Eigenschaft als Präsident des Energieministerrates den Beamten der Kommission gesagt, sie mögen sich in ihrem Eifer zunächst auf jene Länder stürzen, die noch keine Schritte zur Umsetzung dieser Richtlinie gesetzt haben, statt sich jedem anfragenden Journalisten gegenüber stundenlang der Frage zu widmen, ob Österreich alle Vorgaben erfüllt, obwohl das Gesetz noch gar nicht offiziell notifiziert wurde. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Diese Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse getrennt erfolgt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird, das Bundes-Verfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, erlassen wird und das Kartellgesetz von 1988 und das Preisgesetz von 1992 geändert werden.

Der gegenständliche Beschluß enthält im Artikel 1 (§ 1, § 5 Abs. 2, § 10, § 12 Abs. 3, § 20 Abs. 2, § 24, § 61, § 66 Abs. 1, § 70 Abs. 2, § 71 Abs. 3), im Artikel 2, im Artikel 3 (Z 1 § 4 Abs. 2, Z 2 § 144 Abs. 3, Z 3 § 151 Z 3) und im Artikel 4 Z 1 Artikel I Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates sowie einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Es ist namentliche Abstimmung über den gegenständlichen Beschluß verlangt worden.


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