Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf der Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Crepaz und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit "Ja".
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich werde Ihnen gleich das Abstimmungsergebnis bekanntgeben.
Da sowohl von der Schriftführung als auch von den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion ein übereinstimmendes Ergebnis der Auszählung festgestellt worden ist, gebe ich Ihnen bekannt, daß auf den Antrag, den im gegenständlichen Beschluß enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 42 "Ja"-Stimmen und 12 "Nein"-Stimmen entfallen.
Der Antrag, diesen Verfassungsbestimmungen des gegenständlichen Beschlusses im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
*****
Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:
Bieringer;
Crepaz;
Drochter;
Fischer, Freiberger;
Giesinger, Ing. Grasberger, Grillenberger, Gstöttner;
Hager, Haselbach, Hensler, Mag. Himmer, Dr. Hummer;
Jaud;
Kainz, Dr. Kaufmann, Kone
#ny, Kraml;Mag. Leichtfried, Dr. Liechtenstein, Dr. Linzer, Dr. Ludwig, Lukasser;
Payer, Pfeifer, Ing. Polleruhs, Prähauser, Pühringer;
Richau, Rodek;
Schaufler, Schicker, Schöls, Steinbichler, Mag. Strugl;
Thumpser;
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