Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 80

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werkschaft, begrüße ich jedenfalls die Inhalte dieser Novelle. Meine Fraktion wird gegen diese Vorlage keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.36

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Payer. Ich erteile ihm dieses.

13.36

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die 1. Dienstrechts-Novelle 1998 ist eine sehr komplexe und vielschichtige Gesetzesmaterie. Darauf haben meine beiden Vorredner schon hingewiesen.

Sie ist aber ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen Dienstnehmern und dem Bund als Dienstgeber. Über 20 Bundesgesetze werden geändert. Kollege Tremmel hat 55 Punkte angeführt, die geändert werden. Meiner Meinung nach werden diese Änderungen zu mehr Klarheit und zu mehr Transparenz führen, gleichzeitig aber auch eine Verwaltungsvereinfachung sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Dienstgeber bringen.

Diese umfangreiche Gesetzesmaterie ist zugleich der Beweis dafür, wie vielschichtig der öffentliche Dienst ist. Diese Novelle zeigt, daß das Bild des Beamten mit Ärmelschonern schon längst der Vergangenheit angehört. Meiner Meinung nach ist es auch angebracht, darauf hinzuweisen, daß diese Gesetzesvorlage mit allen Erläuterungen ausgezeichnet aufbereitet wurde. Jede Änderung, die mit finanziellen Belangen zu tun hat, wird mittels Tabellen, also mit einer Aufschlüsselung von Ausgaben und Einnahmen beziehungsweise Kosten und Erlösen, dargestellt. Es ist eine hervorragende und qualitätsvolle Aufbereitung einer sehr komplexen Gesetzesmaterie.

Der wichtigste Punkt dieser Novelle – das wurde auch schon gesagt – ist die Vereinheitlichung des Standards ärztlicher Gutachten durch Heranziehung speziell geschulter Fachgutachter. Mit der Schaffung einer zentralen ärztlichen Begutachtungsstelle beim Bundespensionsamt soll ein einheitlicher Gutachtensstandard erreicht werden. Ich halte es aber für ebenso wichtig, daß auch dezentrale Gutachten herangezogen werden können und der Hausarzt beziehungsweise der Arzt aus der Umgebung nicht diskriminiert werden.

Aus Zeitgründen möchte ich noch zu zwei Punkten kurz Stellung nehmen, die in jenen Bereich, in dem ich mich besonders gut auskenne, nämlich den Schulbereich, hineinspielen.

Der erste Punkt betrifft die Klarstellung der Lehrverpflichtung bei geblocktem Unterricht. Diese Klarstellung war notwendig, da sich gerade in den letzten Jahren die Unterrichtsgestaltung geändert hat und dem Projektunterricht ein breiterer Raum eingeräumt wird. Projektunterricht benötigt ganz einfach Blockstunden.

Zum zweiten Punkt: In dieser Dienstrechts-Novelle ist auch die Ausübung der Tätigkeit als Schülerberater – diese Tätigkeit wird in der Schule immer wichtiger – an Polytechnischen Schulen geregelt. Es kommt dabei zu einer Gleichstellung der Schülerberater an Polytechnischen Schulen mit jenen an Haupt- und Sonderschulen.

Meine Damen und Herren! Wenn wir heute diese umfangreiche Gesetzesnovelle beschließen, so ist es sicher angebracht – das hat auch Kollege Tremmel gemacht –, einige Gedanken zum Thema Verwaltungsreform und Besoldungsreform einzubringen. Dieses Thema sollte man auch kurz streifen und anreißen.

New Public Management ist ein Schlüsselbegriff, der in den letzten Monaten sehr häufig innerhalb des öffentlichen Dienstes diskutiert wurde. Was steckt hinter diesem Schlagwort? – Dazu möchte ich einige Fragen, die auch in dem Artikel angesprochen werden, den Sie, Herr Kollege Tremmel, zitiert haben, aufwerfen.

Erstens: Wird mit diesem Schlagwort unter anderem auch ein Ende des pragmatisierten Dienstverhältnisses verstanden? Oder sind mit diesem Schlagwort amerikanische Verhältnisse ge


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