Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 81

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meint, bei denen der wirtschaftlich Potenteste die Richtung der Verwaltung bestimmt und die soziale Frage sowie der freie Zugang zu Recht und Rechtsschutz vom gerade herrschenden politischen System oder vom gerade herrschenden politischen Wind bestimmt werden? Oder wollen wir eine Verwaltung, die sich nach der momentanen Politik richtet? – Ich habe diesbezüglich eine andere Meinung und stimme mit Ihnen, Kollege Tremmel, in diesem Bereich auch überein.

Meiner Meinung nach hat "The Austrian way of public management" maßgeblich dazu beigetragen, daß Österreichs Wirtschaft im Vergleich zu anderen ganz gut – ich würde sagen: hervorragend – dasteht. Eine effiziente und effektive staatliche Verwaltung ist heute mehr denn je eine Frage der Weltmarktposition unseres Landes. Die guten Ergebnisse in der beinharten internationalen Konkurrenz sind ein Zeichen für die Leistungsfähigkeit unseres Verwaltungsapparates und unserer Beamten. Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt.

Die Anpassung der Märkte an die geänderten Rahmenbedingungen in einem neuen Europa hat Österreich gut geschafft, und zwar ohne Streiks und ohne soziale Benachteiligung gesamter Bevölkerungsgruppen. Daß dieser Quantensprung des Übergangs von einem – unter Anführungszeichen – "local player" zu einem "European player" relativ reibungslos vonstatten gegangen ist, ist zum großen Teil das Verdienst eines leistungsfähigen Beamtenstandes und des öffentlichen Dienstes unserer Republik.

Meiner Meinung nach soll und muß daher bei allen Überlegungen über eine zukünftige Verwaltungsreform hin zu einer effizienten Verwaltung der Mensch als Kunde und der Mensch als Mitarbeiter unter gleichzeitiger Einbindung aller Interessenvertreter im Mittelpunkt stehen. In diesem Sinne wird die SPÖ keinen Einspruch gegen die vorliegende Dienstrechts-Novelle erheben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.43

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile dieses.

13.43

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich namens des Landes Vorarlberg dafür bedanken, daß im Rahmen der Änderung des Dienstrechtsgesetzes ein Anliegen unseres Landes verwirklicht wurde, nämlich die Gleichstellung des bei uns bestehenden Landesvolksanwaltes mit den Bundesvolksanwälten hinsichtlich der Möglichkeit der Karenzierung. Die jetzige Rechtslage hätte es ihm – er stammt aus dem Bundesbedienstetenbereich – ermöglicht, diese Tätigkeit nur zehn Jahre auszuüben, obwohl er – eine Wiederwahl angenommen – insgesamt für zwölf Jahre gewählt würde.

Zum zweiten: Das, was Frau Kollegin Pühringer hinsichtlich der Transparenz des Rechtsbestandes in diesem Bereich und auch über das jeweilige Zustandekommen durch Änderungen gesagt hat, kann ich nur unterstreichen. Diese Anmerkung ist im Bundesrat umso notwendiger, als es im Dienstrecht aufgrund des Homogenitätsgebotes zahlreiche Schnittstellen mit den Ländern gibt. Der Herr Bundesminister ahnt schon, worauf ich hinauswill. Bereits im politischen Paktum 1992 – damals abgeschlossen im Hinblick auf den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und zur Stärkung des Bundesstaates – war den Ländern versprochen worden, daß die starre Bindung des Landesdienstrechtes an Vorgaben des Bundesdienstrechtes beseitigt werden soll. Das wurde dann tatsächlich in der Regierungsvorlage, die dem Nationalrat erstmals 1994 vorgelegt wurde, umgesetzt.

Seither teilt diese Reform das Schicksal der Bundesstaatsreform. Das bedeutet, daß sich das Land Vorarlberg, das – so wie andere auch, aber aufgrund der Kleinheit des Landes vielleicht ein bißchen flexibler – an einer Gehaltsreform gearbeitet hat, nach Treu und Glauben darauf verlassen hat, dies nach Wegfall des Homogenitätsgebotes auch tatsächlich umsetzen zu können. In dieser Meinung wurden wir umso mehr bestärkt, als der sozialistische Klubobmann Kostelka – absehend, daß die Bundesstaatsreform in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr zustande kommen dürfte – bereits im Sommer des Vorjahres in Aussicht gestellt hatte, jedenfalls


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