Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 90

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es hier sehr stark auch um den Vertrauensgrundsatz geht, der sich durch die angesprochene besondere Lebenssituation der Betroffenen ergibt.

Natürlich gibt es in einigen Bereichen auch noch Wünsche. Definitionen ergeben einen Freiraum. Dieser Freiraum kann positiv, aber auch negativ sein. Es ist sehr schwer abzuwägen, was besser ist: Grenzt man ein und hat dadurch exaktere Richtlinien, oder macht man Grenzen auf und nimmt damit Unwägbarkeiten in Kauf?

In würde mir durchaus wünschen, daß man im Bereich der Einstellung, was den naturgegebenen Pflegebedarf und den Pflegeaufwand bei Kindern betrifft, eine etwas großzügigere und praxisbezogenere Einstellung im Zusammenhang mit der Definition gewählt hätte. Das ist aber nur ein als Spotlight angesprochenes Beispiel.

Ich glaube, daß auch die Frage der Rollstuhlfahrer, die jetzt etwas enger auf die Diagnose abgestellt wird, ein Bereich sein könnte, in dem sich möglicherweise mit zunehmender Erfahrung wieder Änderungen ergeben könnten.

Aus all dem Gesagten heraus ist es notwendig, die Betroffenen beziehungsweise ihre Vertreter sehr stark in die Entwicklung allfälliger Novellen einzubeziehen, und ich glaube, das ist gerade bei dieser Novelle auch sehr stark passiert.

Auch wenn seitens der einen oder anderen Gruppe Kritik anzumerken ist, kommt es, so glaube ich, immer darauf an, daß Kritik konstruktiv zur Verbesserung der Situation eingesetzt wird und nicht dazu, um Justamentstandpunkte bestimmter Gruppierungen auszudrücken.

Es ist auch schon angesprochen worden, daß die Qualität dieser Novelle durchaus auch am finanziellen Aufwand zu messen ist. 470 Millionen Schilling für das Jahr 1999 sind nicht nur dadurch begründet, daß es mehr Fälle gibt, die diesen größeren Mittelaufwand notwendig machen, sondern daß die Betroffenen aufgrund dieser Novelle auch im Einzelfall mehr bekommen. Ich möchte auch das bereits genannte Beispiel anführen: 15 000 Betroffene werden um je 3 000 S monatlich mehr bekommen.

Ich glaube, daß diese wenigen Beispiele, die ich jetzt nur sehr kursorisch angeführt habe, im Zusammenhang mit den aufgewendeten Mitteln durchaus als Beweis dafür gelten können, daß hier ein weiterer Schritt zum Ausbau dieser damals als Meilenstein-Gesetz bezeichneten Gesetzesmaterie gesetzt wird.

Ich denke, daß dieser Novelle tatsächlich mit gutem Gewissen zuzustimmen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Karl Drochter. Ich erteile dieses.

14.24

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich glaube, daß bei diesem Gesetz so richtig klar und deutlich wird und daß den Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates vor Augen geführt wird, welche Bedeutung eigentlich die Vertreter der Freiheitlichen Partei im Bundesrat pflegebedürftigen Menschen zumessen. Ich brauche die drei Sätze des Kollegen Weilharter, die völlig inhaltsleer waren und Kritik an der Frau Bundesministerin beinhaltet haben, nicht zu wiederholen.

Ich möchte mich jenen Vorrednern anschließen, die der Frau Bundesministerin und ihren Mitarbeitern Lob gezollt haben, weil ich auch der Meinung bin, daß diese Änderung des Bundespflegegeldgesetzes vor allem für stark pflegebedürftige Menschen wesentliche Verbesserungen bringt. Wie sicherlich beim überwiegenden Teil in diesem Kreise bekannt ist, ist das Pflegegeld eine zusätzliche, vom jeweiligen Einkommen des Pflegebedürftigen unabhängige Leistung.

Die heute zur Beschlußfassung vorliegende Novellierung ist ein weiterer Schritt, um vor allem die Situation pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Davon werden zwischen 15 000 und


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