Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 94

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benötigen, treten Sie bitte an mein Ressort heran, aber machen Sie auch Ihre Wählerinnen und Wähler und Ihre Umgebung darauf aufmerksam.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Durch Ihre Beiträge konnten die wichtigsten Punkte der Änderungen in diesem Bundespflegegeldgesetz bereits herausgearbeitet werden, sodaß ich hier keine Wiederholung vornehmen möchte. Ich bin sehr dankbar dafür, daß erkennbar ist, daß im Bundesrat eine breite Zustimmung zu dieser Novelle gegeben ist. Sie können überzeugt sein: Es ist dies eine bedeutende Weiterentwicklung eines wichtigen Gesetzes. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.40

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert wird (1192 und 1301/NR sowie 5739/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (1233 und 1302/NR sowie 5740/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert wird (804/A und 1303/NR sowie 5741/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (819/A und 1304/NR sowie 5742/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden,


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