Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 93

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hinderten Menschen zu analysieren und bei Bedarf Adaptierungen im Pflegesystem vorzunehmen.

Mit der heutigen Novelle, so meine ich, erfüllen wir diesen wichtigen gesellschaftlichen Anspruch an die Politik, genauer gesagt, an die Sozialpolitik in unserem Lande, weshalb meine Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung erteilen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.35

Präsident Alfred Gerstl: Ich erteile nunmehr Frau Ministerin Hostasch das Wort. – Bitte.

14.35

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bekenne mich zu der menschlichen Eigenschaft, nie genug Lob bekommen zu können, und möchte mich daher für die anerkennenden Worte zum Gesetz und auch zur Novelle bedanken. Ich möchte diese Anerkennung aber in erster Linie an Ex-Bundesminister Hesoun weitertransferieren, weil er es war, der den Durchbruch erzielt hat, daß dieses wirklich epochale Gesetz, dieser Meilenstein in der Sozialpolitik gesetzt werden konnte.

Wir waren uns aber – ich war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzende des Sozialausschusses im Parlament – dessen bewußt, daß jedes neue Gesetz, gerade wenn es eine solch umfassende Materie betrifft, auch das Risiko in sich birgt, nicht genau jene Treffsicherheit zu haben, nicht genau jenes politische Ziel zu erreichen, das mit der Beschlußfassung verfolgt wurde. Daher war es für uns ganz wichtig – ich konnte das im vergangenen Jahr auch in der Öffentlichkeit präsentieren –, durch eine wissenschaftliche Begleitstudie bestätigt zu bekommen, daß wir mit diesem Gesetz eine sehr hohe Treffsicherheit und Bedarfsorientiertheit erzielen konnten. Professor Badelt hat festgestellt, daß zu über 85 Prozent genau jene Bedürfnisse abgedeckt werden, die durch das Gesetz angesprochen werden; Herr Bundesrat Repar hat auf diese wichtige Studie bereits verwiesen.

Trotzdem gibt es natürlich aus der täglichen Erfahrung immer wieder Beispiele, die mein Ressort veranlaßt haben, eine weitere Evaluierung und auch Novellierung des Gesetzes in Angriff zu nehmen. Darüber hinaus hat es wie bei jedem neuen Gesetz eine Fülle von oberstgerichtlichen Entscheidungen aufgrund von Einzelfällen gegeben, die eine Novellierung erforderlich machten. Wir haben uns daher sehr bemüht, nun bei der klareren, präziseren und umfassenderen Definition der einzelnen Pflegestufen auf diese Judikatur sehr genau Bezug zu nehmen, um das zu erreichen, was Herr Bundesrat Wolfinger angesprochen hat, nämlich weniger Rechtsfälle, weniger Verfahren und damit auch eine höhere Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.

Ich bin davon überzeugt, daß nach einigen Jahren aufgrund von neuen Entwicklungen wieder eine Anpassung erforderlich sein wird, aber ich meine, es ist ein Zeichen von wichtigen und guten Gesetzen, daß sie diese Durchlässigkeit, diese Transparenz haben, sich den Entwicklungen in der Gesellschaft entsprechend anpassen zu können.

Sie, Herr Bundesrat Wolfinger, haben auf die Bedeutung der Information verwiesen. Mein Ressort bemüht sich sehr, diesbezüglich möglichst wenig Defizite entstehen zu lassen. Daher haben wir eine eigene Broschüre zur Frage der Pflegevorsorge erarbeitet. Diese ist sogar in mehreren Sprachen erschienen – nicht nur, weil Österreich derzeit die EU-Präsidentschaft innehat, sondern weil wir glauben, daß es wichtig ist, diese zentrale Botschaft auch in anderen Sprachen zu vermitteln.

Darüber hinaus haben wir in unserem Haus eine eigene Telefonservicestelle eingerichtet, wo Pflegebedürftigen, aber auch ihren Betreuungspersonen mit Rat und Tat zur Seite gestanden wird. Dieses Telefonservice hat bereits eine hohe Akzeptanz erreicht und ist auf großes Interesse gestoßen, woraus wir erkennen konnten, daß wir damit eine Lücke geschlossen haben. Ich würde Sie daher bitten: Wenn Sie zusätzliches Informationsmaterial, weitere Informationen


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