österreichischen Systems der Pflegevorsorge. Bevor ich aber auf die Novelle eingehe, möchte ich ganz grundsätzlich eine Studie erwähnen, die im Auftrag des Sozialministeriums erstellt wurde und die unsere Pflegevorsorge unter die Lupe genommen hat. Diese Studie besagt nämlich, daß wir in Österreich ein ganz ausgezeichnetes System haben. Dieses Resultat gilt auch ganz besonders im Hinblick auf das Kriterium der sogenannten sozialen Treffsicherheit, die im Zusammenhang mit Sozialleistungen immer wieder eingefordert wird.
Die zu beschließende Novelle bedeutet also grundsätzlich eine weitere Verbesserung eines an sich ausgezeichneten und auch im internationalen Vergleich absolut herzeigbaren Systems der Pflegevorsorge. Mit der Novelle verbunden ist ein jährlicher Mehraufwand von insgesamt 470 Millionen Schilling, die direkt pflegebedürftigen Menschen zugute kommen werden. Wenn wir uns diese Summe vor Augen halten, dann muß ich sagen, die Polemik seitens der Opposition ist für mich – wenn auch nur in wenigen Sätzen – betreffend diese Novelle völlig unverständlich, denn insgesamt werden 15 000 Betroffene im Monat mehr als 3 000 S bekommen, und dies ist zweifellos eine nicht unbeträchtliche Verbesserung der Pflegevorsorge.
Ich möchte auch darauf hinweisen, daß diese Novelle mit den Betroffenen intensivst durchdiskutiert wurde. Ich halte es für ganz besonders wichtig, Gesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen detailliert mit den letztlich Betroffenen zu erörtern, um alle verschiedenen Interessen, aber auch Einwände letztendlich einfließen zu lassen.
Bei der vorliegenden Novelle wurde diesem Anspruch Genüge getan. Der beste Beweis dafür ist die Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation, der Dachorganisation der Behindertenorganisationen, zu dieser Novelle. Diese Organisation spricht immerhin für über 300 000 behinderte Menschen. Ursprünglich durchaus unterschiedliche Meinungen konnten gemeinsam ausdiskutiert, auf einen gemeinsamen Nenner gebracht und zusammengefaßt werden. Daher meine ich auch, daß diese Novelle letztlich eine gelungene Maßnahme darstellt. In diesem Zusammenhang ist auch den verschiedenen Behindertenverbänden für ihr Engagement zu danken. Sie haben wesentliche und praxisorientierte Beiträge zu den vorangegangenen Diskussionen beisteuern können.
Wesentlich erscheint mir auch die ständige Evaluierung von Gesetzen, die auch in diesem konkreten Fall zur vorliegenden Novelle geführt hat. Wenn wir auch auf unser Pflegesystem insgesamt sehr stolz sein können, so ist doch von Zeit zu Zeit eine Justierung notwendig, um auf veränderte Situationen sinnvoll reagieren zu können. Sozialversicherung und Bund geben insgesamt mehr als 8 Milliarden Schilling für das österreichische Pflegesystem aus. Damit ist es unter sozialdemokratischer Federführung durchaus gelungen, ein auch nach internationalen Maßstäben ausgezeichnetes Hilfssystem zu etablieren. Mit der vorliegenden Novelle werden weitere Verbesserungen insbesondere in der Pflegestufe 4, wie es heute schon angesprochen wurde, möglich sein.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch auf die Realität der Pflege verweisen. Untersuchungen zeigen, daß rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im Familienverband verbleiben können. An dieser Stelle sollte man auch all jenen Menschen Dank aussprechen, welche in aufopfernder Weise die Pflege von Angehörigen in der eigenen Familie übernehmen. Sie leisten mit dieser Arbeit einen ganz wichtigen Beitrag zur Finanzierbarkeit unseres Sozialsystems. Wir sollten nicht auf sie vergessen, wobei ich noch erwähnen möchte, daß rund 80 Prozent der Pflegearbeit in den Familien von den Frauen geleistet wird.
Mit der Einführung der Weiterversicherung für pflegende Personen ab 1. Jänner ist es gelungen, die gesellschaftlich enorm wertvolle Arbeit der Pflegenden sozialrechtlich abzusichern und besonders anzuerkennen. Der Umgang mit beeinträchtigten Menschen ist immer ein sicherer Maßstab für den humanistischen Entwicklungsgrad einer Gesellschaft. Dabei sollten wir eines nicht vergessen: Behinderte Menschen stellen keineswegs eine winzig kleine Minderheit dar. Halten wir uns vor Augen, daß eine gar nicht so kleine Gruppe unserer Gesellschaft in irgendeiner Form mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben muß und daß jeder durch unglückliche Umstände sehr schnell ebenfalls auf Hilfe und Pflege angewiesen sein kann! Die Politik in Österreich ist daher aufgerufen, ständig die Situation der großen Gruppe von be
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