Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 99

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Einbezogen werden zusätzlich auch die Arbeitnehmer, die bei der Wildbachverbauung und Lawinenverbauung beschäftigt sind. Auch für sie gilt die Feiertagsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes in der Zukunft.

Kritisch angemerkt wurden von der FPÖ die Regelungen im Post-Betriebsverfassungsgesetz. Diese Novellierung ist notwendig geworden, weil es im Bereich des Postunternehmens zu wesentlichen Strukturveränderungen gekommen ist, um in diesem Bereich rechtzeitig reagieren zu können. Die Klarstellung betrifft nicht nur die direkten, sondern auch die indirekten Beteiligungen des Unternehmens. Die neuen Regelungen ermöglichen nun den Arbeitgebern und den Personalvertretern, durch Bertriebsvereinbarungen in Fragen der Abgrenzung des Wirkungsbereiches der Personalausschüsse auf eine neue Struktur des Unternehmens besser Rücksicht zu nehmen. Ich glaube, daß das auch im Interesse des Unternehmens selbst sein muß.

Des weiteren wird die Zahl der Mitglieder des Zentralausschusses der Personalvertretung für zweigliedrige Unternehmen neu festgelegt. Ebenso wird ergänzend geregelt, daß in kleineren und mittleren Unternehmen bis zu vier Beschäftigten ein Mandat in einem Vertrauenspersonenausschuß zugleich mit einem Mandat im Zentralausschuß ausgeübt werden kann. Auch da kommt es zu keiner Vermehrung der Personalvertreter. Die Freistellung von behinderten Personen – ein Anliegen aller Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat – erfolgt erst dann, wenn zumindest 400 Arbeitnehmer zu vertreten sind. Diese Neuregelung entspricht auch der Freistellungsregelung für Vertrauenspersonen in der Zukunft.

Nun einige Anmerkungen zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Karenzgeldgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes. Da muß ich sagen, daß es auch für die Arbeitnehmer keine Arbeitslosenunterstützung gäbe, Kollegin Haunschmid (Bundesrätin Haunschmid: Die haben eh genug gezahlt!) , wenn sie keine Beiträge zahlen würden. Ich glaube, daß das gleiche auch für Arbeitgeber zu gelten hat. Sie haben verlangt, daß die Arbeitgeber auch ohne Beitragsleistungen eine Arbeitslosenunterstützung bekommen sollen, aber vielleicht war es auch nur provozierend gemeint. Ich glaube, daß Sie das nicht ernst gemeint haben können.

Die Änderungen, die in diesem Gesetz vorgenommen worden sind oder gegen welches heute kein Einspruch erhoben werden soll, dienen ausschließlich dem Zweck einer besseren Absicherung der Selbständigen, doch das dürfte Ihnen bei der Betrachtung insgesamt entgangen sein. Ich möchte auf die einzelnen Verbesserungen, die ausschließlich die Arbeitgeber betreffen, nicht im besonderen eingehen. Ich möchte nur noch sagen, daß die sozialdemokratische Fraktion des Bundesrates gegen all die zur Behandlung vorliegenden Punkte keinen Einspruch erheben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schöls. – Bitte, Herr Bundesrat.

15.05

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen berichten, daß die Fraktion der Österreichischen Volkspartei sämtlichen nun zur Diskussion stehenden Vorlagen die Zustimmung erteilen wird, weil wir darin weitere Schritte sehen, um in den einzelnen Bereichen Anpassungen und Verbesserungen herbeizuführen.

Obwohl zum Entgeltfortzahlungsgesetz von Kollegin Giesinger – aus ihrer Warte vielleicht sogar verständlich – einige kritische Anmerkungen gemacht wurden, so darf ich doch sagen, daß wir mit der Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes einen wichtigen ersten Schritt setzen wollen, um auch die Finanzierung der Einführung der Chipkarte sicherzustellen.

Es hat sich, wie das manchmal im Leben passiert, auch bei der Diskussion um die Einführung der Chipkarte gezeigt, daß zwar der Grundgedanke sehr positiv und die Idee sehr schnell ausgesprochen ist, diese Chipkarte auf eine entsprechend solide Basis zu stellen, wir Arbeitnehmervertreter aber schon noch einige Fragen zu stellen haben, wie etwa die Fragen, was auf dieser


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