Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 101

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mit haben wir auch einen Beitrag dazu geleistet, daß die Wirtschaft dann, wenn eine totale Implementierung erfolgt ist, von Bürokratiekosten entlastet wird.

Wenn Sie, sehr geschätzte Frau Bundesrätin Giesinger, meinen, die Ärzte profitierten mehr, dann würde ich Sie bitten, uns dabei zu unterstützen, die Ärzte davon zu überzeugen, daß sie auch dann profitieren, wenn die Chipkarte eingeführt wird. Derzeit sind die Ärzte nicht bereit, die Chipkarte zu akzeptieren. Im Gegenteil: Sie stellen finanzielle Forderungen im Fall der Einführung der Chipkarte. Sie haben das Argument des Hauptverbandes, Entlastungen erreichen zu wollen, bisher nicht akzeptiert, und zwar aus der Einschätzung heraus, die auch Sie, Frau Bundesrätin Giesinger, haben.

Erlauben Sie mir eine Bemerkung zur Frage Arbeitnehmerschutz, die Sie angesprochen haben. Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Es gibt sehr viele Beweise, daß der Arbeitnehmerschutz nicht nur eine wichtige Maßnahme für die Arbeitnehmer ist, sondern daß ein effektiver, ein effizienter Arbeitnehmerschutz Kostenersparnisse für die Wirtschaft und Kostenersparnisse für die gesamte Volkswirtschaft mit sich bringt. Ich bitte daher, wichtige Schutzgesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht als Belastung, sondern auch als einen wichtigen Bestandteil einer effizienten Ökonomie zu sehen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Nun zum Post-Betriebsverfassungsgesetz und zur Frage der Mitbestimmung einige Anmerkungen: Ich glaube, daß es in einer sehr vielschichtigen, sehr vielfältigen Gesellschaft, in der es unterschiedliche Formen von Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt, richtig ist, dafür Sorge zu tragen, daß in den Unternehmensstrukturen die möglichst beste Form der Mitbestimmung gesichert wird. Ich glaube, daß mit dieser Änderung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes nun den Bedürfnissen der dort Beschäftigten und der Unternehmensleitungen bestmöglich entsprochen wird. Ich glaube, unsere Beziehungen im Sinne des sozialpartnerschaftlichen Dialoges erweisen sich als eine sehr funktionierende, sehr gute, nicht zuletzt für die gesamte österreichische Sozialpartnerschaft wichtige Errungenschaft, für die wir weiter eintreten sollen und auch eintreten müssen.

Erlauben Sie mir zum Arbeitslosenversicherungsgesetz zwei Hinweise insofern, als auch in der öffentlichen Diskussion die Frage einer Arbeitslosenunterstützung für Selbständige als zentrales Element diskutiert wird: Es gibt unter anderen meiner Meinung nach zwei sehr wichtige Bestimmungen, mit welchen wir im Rahmen dieses Initiativantrages erreichen werden, daß die Auflebstiftung – eine wichtige Stiftung für die Beschäftigten in der Lebensmittelbranche – auf ein Jahr verlängert wird, das heißt, auch für das Jahr 1999 gesichert ist. Damit haben wir für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schwere Zeiten durchmachen, eine zusätzliche Auffangmöglichkeit geschaffen. Diese Stiftung bewährt sich sehr, und ich bin daher sehr froh darüber, daß wir sie auch für 1999 sicherstellen können.

Eine zweite wichtige Maßnahme konnte in diesem Initiativantrag formuliert werden, und zwar dahin gehend, daß in der beruflichen Rehabilitation in Zukunft Schulungsarbeitslosengeld statt Deckung des Lebensunterhaltes bezahlt werden kann. Damit können wir aus den passiven Leistungen der Arbeitslosenversicherung entsprechende Finanzierungen bei der beruflichen Rehabilitation im Sinne der Betroffenen, aber auch der Träger, die die beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen durchführen, machen. Ich betone das, weil es in der öffentlichen Debatte ein bißchen untergegangen ist und wir oft den Fehler machen, bei Gesetzen, in welchen viele Punkte Fortschritte mit sich bringen, die gemachten Erfolge zu vernachlässigen.

Zur Frage der Sicherung von Zeiten der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung der Ansprüche bei Selbständigkeit durch einen Sicherungsbeitrag, wenn diese beendet wurde, darf ich schon sagen, sehr geschätzte Damen und Herren, daß ich glaube, daß das ein sehr faires Angebot für Selbständige ist, sich mit diesem Sicherungsbeitrag Ansprüche aus früher geleisteten Arbeitslosenversicherungszeiten zu sichern. Ich würde es als absolut unfair betrachten und als keine soziale Ausgewogenheit sehen, wenn diese Ansprüche womöglich beitragsfrei oder mit geringeren Beiträgen abgesichert werden sollten. Auch da bedarf es einer sozialen Ausgewogenheit. Es bedarf selbstverständlich auch für selbständig Erwerbstätige eines sozialen Schutzes, wenn sie in die Situation kommen, diesen zu benötigen, aber so wie unselbständig Erwerbstätige und


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