Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 106

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Ich möchte mich aber auch mit dem Bereich des BSVG in der 22. Novelle auseinandersetzen, in der die neue Unfallversicherungsregelung einen sehr wesentlichen Punkt darstellt. Die Leistungen der bäuerlichen Unfallversicherungen werden mit dieser Novelle den Gegebenheiten des bäuerlichen Betriebes angepaßt.

1999 wird die bäuerliche Unfallversicherung 70 Jahre alt. Dieses aus dem Landarbeiterbereich gewachsene Leistungsrecht blieb in dieser Zeit beinahe unverändert, während sich in der Vergangenheit gerade die Krankenversicherung, aber auch die bäuerliche Pensionsversicherung ständig verändert und angepaßt haben.

Der Unfallversicherungsschutz wird im bäuerlichen Bereich auf die Erwerbskombinationen ausgedehnt, welche für die Familien zugänglich sind, und wird um das bäuerliche Nebengewerbe und um die Agrargemeinschaften erweitert. Die Leistungen aus dieser gesetzlichen Unfallversicherung sollen zielorientiert den bäuerlichen Versicherten zugute kommen, und sie sollen dabei helfen, daß die Sorge um die Weiterführung des Betriebes gelindert wird.

Die Bemessungsgrundlage für eine anfallende Betriebsrente wird auf einen einheitlichen Betrag in der Höhe von 204 000 S gegenüber 64 000 S im alten Recht angehoben. Damit wird ein Ausgleich für den unfallbedingten und auf Dauer eingetretenen Einkommensverlust erreicht. Fällt eine Berentung an, so kann diese in einer Höhe zuerkannt werden, mit der tatsächlich der Einkommensverlust aufgrund der Behinderung, die die Unfallsfolge war, ausgeglichen werden kann.

Der Versichertenkreis wird auf die Geschwister des Betriebsführers oder der Betriebsführerin ausgedehnt.

Die bäuerliche Unfallversicherung wird mit dieser Novelle den heutigen Anforderungen angepaßt, und ich bedanke mich sehr herzlich beim Obmann der Sozialversicherung, Herrn Abgeordneten Karl Donabauer, der sich vehement dafür eingesetzt, sehr vorbildlich gearbeitet und auch sehr gut verhandelt hat.

Ich bedanke mich aber auch bei Ihnen, Frau Bundesministerin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Veränderungen sehr positiv gegenübergestanden sind und auch die Notwendigkeit dieser Veränderungen erkannt haben. Die neue Unfallversicherung ist neben der Krankenscheinregelung für bäuerliche Versicherte ein sozialpolitischer Meilenstein! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

15.35

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Liebe Frau Vizepräsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Es hat heftige Kämpfe gegeben, und es hat lange den Anschein gehabt, als ob es zum gegebenen Zeitpunkt zu keiner Novellierung des ASVG kommen würde. Aber durch die Zähigkeit und das Verhandlungsgeschick unserer Frau Bundesministerin ist es doch gelungen, auch das letzte Hindernis – die Frage des festsitzenden Zahnersatzes – aus dem Weg zu schaffen und doch zu der 55. Novelle zu kommen. Ich muß dazusagen, daß die Bestimmung über den festsitzenden Zahnersatz nicht in der 55. Novelle enthalten ist, sondern mittels einer Parteienvereinbarung und eines Regierungsübereinkommens geregelt wird.

Um hier auch einmal zu sagen, um welche Dimensionen es sich dabei handelt, möchte ich einige Zahlen nennen. 95 Prozent der österreichischen Bevölkerung suchen einen Zahnarzt auf; nur 5 Prozent haben die Gelegenheit, ein Ambulatorium zu besuchen. Die Zahnärzte verfügen in Österreich – zumindest nach meinen Informationen – über insgesamt 2 500 Behandlungsstühle. In den Ambulatorien sind nicht einmal 60 Stühle vorhanden. Man sieht also, daß dieses Thema von einer recht konservativen Gruppe politisch aufgebauscht worden ist, von der wir alle wissen,


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