Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 107

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daß sie bald Interessenvertretungswahlen zu bewältigen hat: Das ist die Ärztekammer, und das sind die Zahnärzte.

Aber, wie gesagt, es besteht Aussicht, daß es in dieser Frage zu einer Einigung kommt. Bei den Verhandlungen, die der Hauptverband in den nächsten Wochen und Monaten mit der Ärztekammer zu führen hat, ist es das Ziel, einen Vertrag abzuschließen, der die Regelung der Leistungen der Ambulatorien auch festhält.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, dann wird am 16. Dezember des heurigen Jahres durch den Initiativantrag eine Änderung des ASVG festgelegt, wonach Ambulatorien festsitzende Zahnersätze, also Kronen und Brücken, anbieten dürfen. Ich gehe davon aus, daß es zu einer Einigung kommt und daß die wenigen Zahnarztstühle in den Ambulatorien der Bevölkerung schon bald auch dafür zur Verfügung stehen.

Wir haben aus einigen österreichischen Regionen sehr viel Unterstützung für diese Forderung bekommen, weil diese Regionen eben hinsichtlich zahnärztlicher Betreuung unterversorgt sind. Solche Regionen gibt es in allen unseren Bundesländern, sowohl in unseren westlichsten, als auch in den südlichsten.

Eine Reihe von anderen sehr wichtigen Themen ist in der 55. Novelle geregelt worden. Ich darf diese Punkte stichwortartig zur Kenntnis bringen. Es wurden zum Beispiel wesentliche Regelungen im Bereich der geringfügig Beschäftigten getroffen. Für den Arbeitnehmer beträgt der Beitragssatz bei geringfügiger Beschäftigung nunmehr einheitlich 540 S, und zwar sowohl für die Pensionsversicherung, als auch für die Krankenversicherung. Es wird in Zukunft auch für geringfügig Beschäftigte ein Wochengeld geben, und zwar in Form der Teilzeitbeihilfe in der Höhe von 2 780 S.

Es gibt weiters eine klare Regelung für freie Dienstnehmer, solche, die einkommensteuerpflichtige Personen und somit dem ASVG zuzuordnen sind, und für die neuen Selbständigen, die dem GSVG zuzuordnen sind. Auch freie Dienstnehmer erhalten in Zukunft ein Wochengeld. Dieses ist gleich hoch wie das der Unselbständigen, nämlich 2 780 S.

Was ganz wesentlich ist, ist, wie ich meine, auch die Einbeziehung der Feuerwehrleute in die Unfallversicherung. Die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und ähnlichen Rettungsorganisationen können nunmehr in die Unfallversicherung einbezogen werden – und zwar für alle Leistungen, die dem gesetzlichen oder satzungsmäßigen Wirkungskreis zuzuordnen sind –, wenn sie einen Jahresbeitrag von sage und schreibe 30 S leisten.

Es kommt auch zu einer Verlängerung der Mitversicherung. Das ist vor allem für unser Bundesland Vorarlberg von Bedeutung. Bei den Grenzgängern wird nämlich die Möglichkeit der Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr erweitert.

Es gibt auch eine ewige Anwartschaft bei der Invalidität. Wenn der Versicherungsfall der Invalidität vor dem 27. Geburtstag eintritt, so sind mindestens sechs Versicherungsmonate erforderlich. Es wird klargestellt, daß es sich dabei um eine ewige Anwartschaft handelt.

Es kommt auch zu einer wesentlichen Entlastung der Lehrbetriebe, was vor allem von der Wirtschaft und von den Ausbildungsbetrieben immer wieder gefordert worden ist. Alle Lehrverhältnisse, die ab dem 1. Juli 1998 bis Ende 1999 begründet werden, sind im ersten Lehrjahr von der Bezahlung der Unfallversicherung befreit.

Es gibt auch wesentliche Erleichterungen für neue Selbständigkeit, und ebenso gibt es nun eine Mindestbeitragsgrundlage im GSVG. Bei der erstmaligen Aufnahme einer gewerblichen Erwerbstätigkeit beträgt die Mindestbeitragsgrundlage während der ersten drei Jahre nur 7 400 S. Derzeit beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 13 761 S. Das ist ein wesentlicher Beitrag, und ich glaube, damit wurde ein Versprechen, das von der Bundesregierung auch im NAP gegeben wurde, eingelöst.


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