Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 108

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Es kommt auch zur Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze. Eine große Zahl von Personen übt eine selbständige Tätigkeit aus, die der Gewerbeordnung unterliegt, aber nur sehr bescheidene Einkünfte erbringt.

Das sind nur einige Aspekte der 55. Novelle. Sie bringt nicht nur Vorteile für die Arbeitnehmer, sondern sie beinhaltet auch wesentliche Erleichterungen zur Einstellung von jungen Burschen und Mädchen in ein Lehrverhältnis, und ich glaube, sie bringt auch eine wesentliche Erleichterung für jene jungen Österreicher und Österreicherinnen, die sich selbständig machen wollen.

Wenn man nämlich den veröffentlichten Zahlen Glauben schenken darf, dann haben rund 100 000 junge Österreicher und Österreicherinnen die Absicht, sich selbständig zu machen. Aber aus den verschiedensten Gründen muß leider knapp die Hälfte davon dieses Unterfangen wieder aufgeben.

Wir Sozialdemokraten werden diesen Novellierungen, der 55. ASVG-Novelle und deren Nebengesetzen, gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

15.43

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich stehe nicht an, hier darzulegen, daß ich bei der Durchsicht der Unterlagen bezüglich der Ausschußberichte des Bundesrates feststellen mußte – weil die Legeordnung diesmal anders war, es war nicht diese, die ich erwartet hatte –, daß ich die restlichen sechs Ausschußberichte, die ich bei der Geschäftsordnungsdebatte moniert habe, übersehen hatte. (Ruf bei der ÖVP: Da schau her! – Bundesrätin Schicker: Dafür verdient Kollege Dr. Tremmel aber auch einen Applaus, nämlich für das Eingeständnis eines Fehlers! – Allgemeiner Beifall.)  – Danke sehr.

Aber es konnte nach wie vor nicht aufgeklärt werden, ob die Ausschußberichte des Nationalrates entsprechend zugegangen sind. Hier läuft die Klärung, und das ist für uns eine gravierende Frage, auch hinsichtlich der Vorbereitung. Indiz dafür war, daß die Ordnungszahlen des Nationalrates wohl auf der heute vorliegenden Tagesordnung vermerkt sind, aber bei der gestrigen uns zugesandten Tagesordnung waren sie das noch nicht.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus können Sie sich auch bezüglich des Datums informieren: Einmal heißt es 21. 7., einmal 19. 7. Da muß für mich auch noch ein Konnex hergestellt werden. Ich halte fest, daß in der Geschäftsordnung festgeschrieben ist, daß die entsprechenden Berichte schriftlich zuzugehen haben.

Punkt zwei: Das ist noch zu klären. Wenn das positiv geklärt wird, werde ich ebenso wenig anstehen und sagen: "Das ist zugegangen." – Zeitgerecht ist es auf keinen Fall zugegangen. (Bundesrätin Schicker: Das ist auch Sache der Klubs! Herr Dr. Tremmel, da müssen Sie in Ihrem Klub nachfragen!)

Es heißt in der Geschäftsordnung ausdrücklich: "unverzüglich". Das Wort "unverzüglich" ist zwar ein sprachlich exakter Begriff, aber er ist trotzdem dehnbar. Wenn ich es heute in der Früh bekommen hätte – ich habe die Ausschußberichte des Nationalrats nicht bekommen –, dann ist das eindeutig ein Fehler, der verfassungsmäßige Mängel hat. – Das zum formalen Teil.

Zum materiellen Teil: Ich habe schon gesagt, ich habe nur sehr schwer die Möglichkeit gehabt, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Wenn ich das Vorblatt hernehme und die Problem- und Zieldefinition, sehr geehrte Frau Ministerin, ansehe, dann lese ich, daß es darin heißt: "Weiterentwicklung der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Rechtsbereinigung und Vereinfachung des Verfahrens". – Wenn Sie die Regierungsvorlage durchsehen, dann werden Sie von der Seite eins bis nach hinten – normale Schrift, schräg gestellt – immer wieder sehen, wie das Verfahren "vereinfacht" wurde. Sie kommen aus dem Lesen von Verweisen, wo Sie irgend


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