Zunächst zum Schuleingangsbereich. Da gibt es im wesentlichen vier Neuerungen. Zum ersten: Bisher gab es in organisatorischer Hinsicht der 1. Schulstufe vorgeschaltet die sogenannte Vorschulstufe, entweder in Form einer Vorschulklasse oder einer Vorschulgruppe, je nachdem, wieviel Schüler davon betroffen waren, in der Vorschulgruppe mit dem Nachteil, daß sie, da es so wenige Kinder waren, nur zwei- oder dreimal in der Woche Unterricht hatten. Das war sicherlich nicht sehr zufriedenstellend.
Künftig wird diese Vorschulstufe in die Grundstufe I einbezogen, die sich bisher nur auf die 1. und 2. Schulstufe bezog, wobei es aber weiterhin möglich sein wird, wenn genügend Kinder da sind – und zwar müssen das mindestens zehn, es dürfen aber maximal 20 sein –, weiterhin eine Vorschulklasse als eigene Klasse zu führen oder aber auch den Unterricht integrativ in der 1. Klasse einzubeziehen. Die Vorschulgruppe wird es aber künftig nicht mehr geben. Kinder, die schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, müssen künftig diese Vorschulstufe besuchen, eine Rückstellung vom Schulbesuch wird es für diese Kinder nicht mehr geben.
Ich bin nicht ganz sicher, ob das so lückenlos wirklich für jedes Kind Gültigkeit haben wird, die Praxis wird es zeigen. Ich meine, wenn es solche Fälle gibt, in denen man sagt, das wäre halt dieser Ausnahmefall, in dem eine Rückstellung doch gut wäre, dann muß man das aufzeigen, damit man sieht, ob man in diesem Fall eine richtige Entscheidung getroffen hat.
Für den Grundstufenlehrer wird das in manchen Fällen eine sicherlich nicht ganz einfache Situation sein. In seiner Klasse können künftig Schüler der 1. Schulstufe, Vorschulkinder, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, also Behinderte, und Kinder mit nicht deutscher Muttersprache sein. Die Grundsatzbestimmung sieht vor, daß in diesen Fällen ein entsprechend ausgebildeter Zweitlehrer eingesetzt werden kann. Dieses "Kann", das wir auch in der bisherigen Bestimmung für die Integration schon hatten, ist mir als Lehrer, als Standesvertreter eigentlich ein bißchen zu wenig zwingend, denn ich weiß aus Erfahrung, daß es Einzelfälle – Gott sei Dank nicht sehr viele – gibt und künftig auch geben kann, daß der Klassenlehrer in dieser Situation unter Umständen allein gelassen wird, weil vielleicht die nötigen Ressourcen, wenn nur ein, zwei, drei dieser Kinder in seiner Klasse sind, für den Einsatz eines Zweitlehrers nicht vorhanden sind und somit entweder ein Stützlehrer eingesetzt wird oder ein Zweitlehrer überhaupt nicht zur Verfügung steht.
Zum nächsten Punkt – diesen hat Kollege Leichtfried schon erwähnt –, zur Möglichkeit, daß künftig ein Kind in der Grundstufe I während eines Schuljahres entweder in die nächstniedrigere oder in die nächsthöhere Schulstufe wechselt. Dazu kommt auch die Möglichkeit, daß Kinder eine Klasse überspringen, und zwar insgesamt dreimal während der ganzen Schullaufbahn: in der Grundstufe, also in der Volksschule, dann im Bereich der 10- bis 14jährigen, also in der Sekundarstufe I, und darüber hinaus dann noch einmal. In den Zeitungen habe ich schon gelesen, daß es eine Horrorvision sei, wenn künftig alle Schüler oder viele Schüler schon mit 15 Jahren maturieren werden. Eine Journalistin, und zwar Elfriede Hammerl, hat gemeint, daß künftig der Druck auf den Müttern liegen wird, die dann die Belastung haben, mit den Schülern büffeln zu müssen, damit diese schon mit 15 maturieren können. Das halte ich doch für sehr übertrieben. Ich glaube, daß es wirklich nur einzelne sehr begabte Kinder geben wird, die das schaffen. Warum soll man dies diesen begabten Kindern nicht ermöglichen, wenn sie dazu in der Lage sind?
Ein dritter Punkt – er ist schon von beiden Vorrednern angesprochen worden –, der viel diskutiert war und auch weiterhin in Diskussion ist, ist die Beurteilung in der Grundstufe I. In diesem Fall kann – das ist schon gesagt worden – das Klassen- oder Schulforum, und zwar Eltern und Lehrer gemeinsam, beschließen, daß die Notengebung durch eine verbale Beurteilung ergänzt wird. Das war ein Kompromiß, mit dem nicht alle zufrieden sind. Ursprünglich hat der Entwurf auch die Möglichkeit vorgesehen, daß die Ziffernnote durch eine verbale Beurteilung nicht nur ergänzt, sondern auch ersetzt wird. Das ist das, was in langjährigen Schulversuchen schon erprobt wurde.
Nachdem aber im Laufe der Verhandlungen angedeutet worden ist – ich habe das auch dem Protokoll des Nationalrates so entnehmen können –, daß das manche Abgeordnete, manche
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite