Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 170

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Ich glaube aber, daß Minderheiten besonderen Schutz und besondere Förderung brauchen, wenn wir uns dazu bekennen, daß unsere Kinder multikulturell erzogen werden sollen. Außerdem verpflichtet uns der Staatsvertrag dazu. Ich möchte mich aber in die Problematik in Kärnten nicht einmischen.

Ich kann nur für das Burgenland feststellen, daß es eine sehr positive Entwicklung gibt. Wir stimmen daher diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Richau. – Bitte.

10.31

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist den Ausführungen des Kollegen Harring in puncto Bekanntgabe der Zahlen sowie des Kollegen Pfeifer nur mehr sehr wenig hinzuzufügen.

Grundsätzlich muß man festhalten, daß der vorliegende Beschluß nur eine Anpassung zum Schulorganisationsgesetz darstellt. Trotzdem meine ich, daß aufgrund der heftigen Diskussion, ausgelöst von den Grünen und Liberalen im Nationalrat, auch in diesem Haus zu einigen Bereichen klar Stellung bezogen werden muß.

Ich halte grundsätzlich fest, daß die Kenntnis mehrerer Sprachen im besonderen und die sprachliche Vielfalt im allgemeinen nicht nur ein Positivum für die einzelne Person, sondern auch eine Auszeichnung für das ganze Land darstellt. Zu den Anschuldigungen der Kollegin Stoisits oder des Kollegen Smolle ist aber auch festzuhalten – und dies ist die Aussage der Präsidenten und derzeit geltendes Recht –, daß die Erfüllung des Artikels 7 in Verbindung mit dem Minderheiten-Schulgesetz von Kärnten im Zusammenhang mit allen anderen bundesgesetzlichen Voraussetzungen nach der derzeit geltenden Rechtsprechung genau eingehalten und durchgeführt wurde.

Es ist weiters festzuhalten, daß gerade die Volksgruppenpolitik in Kärnten nicht nur national einen hohen Standard hat, sondern auch international anerkannt ist und als ausgezeichnet bewertet wird. Man denke nur an die Lösung des Zweisprachenunterrichtes an den Volksschulen, Hauptschulen und Gymnasien, an die Auftrittsmöglichkeit in den Medien sowie an die Volksgruppenförderung des Bundes, die jährlich zirka 15 Millionen Schilling alleine für das Land Kärnten ausmacht. Im Rahmen dieser Förderungen erhalten noch immer – man höre und staune! – auch die Partisanen einen Beitrag für ihre kulturelle Weiterverbreitung.

Es ist meiner Meinung nach selbstverständlich, daß immer wieder Anpassungen in der sprachlichen Ausbildung und in der Förderung der Kultur stattzufinden haben. Man muß auf jede sprachliche Eigenheit stolz sein. Allerdings ist es nicht verständlich – und dagegen verwahre ich mich –, wenn Einzelpersonen aus diesem radikalen Lager, das Herr Kollege Pfeifer angesprochen hat, versuchen, durch Pressekonferenzen im Ausland – es gibt in Kärnten zwei Gruppen, die unter dem Pseudonym beziehungsweise Deckmantel einer Kulturgruppe Politik betreiben – Stimmung zu machen. Nicht verständlich scheint es mir auch zu sein, wenn bekannt ist, daß diese beiden Gruppen Geldzuwendungen in recht großer Höhe aus Slowenien bekommen und damit versucht wird, die österreichische Volksgruppenpolitik durch den Dreck zu ziehen. Diese Dinge sind zurückzuweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Sie sind gerade dann zurückzuweisen, wenn man weiß, daß in Slowenien bei der Anerkennung der deutschen Sprachkultur, der deutschen Sprache noch großer Nachholbedarf besteht. Ich glaube, daß wir derzeit überhaupt keine Veranlassung dazu haben, Veränderungen durchzuführen, solange nicht Slowenien als zukünftiges Mitgliedsland der EU Zug um Zug diese sprachliche Anerkennung durchführt. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte aber noch einen weiteren Punkt ansprechen. In Kärnten haben alle Parteien – SPÖ, FPÖ und auch wir von der ÖVP – im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Volksgruppenbeirat einer generellen Diskussion der sogenannten verfassungsmäßigen Verankerung der Staatsziel


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