Es sind neun Museen betroffen, und ein Museum – ein wichtiges Museum, das Heeresgeschichtliche Museum – ist aus organisatorischen Gründen nicht eingeschlossen.
Es hat den Anschein – zumindest haben wir die Information –, daß diverse Museumsdirektoren, nämlich acht von den neun, die als Betroffene natürlich ein Interesse gehabt hätten, an den Diskussionen, an den Vorbereitungen teilzunehmen, nicht in den Beratungsprozeß einbezogen worden sind. Welchen Grund gibt es hiefür? – Es geht das Wort von einer "Lex Seipel" um. Damit ist nicht der Bundeskanzler der Ersten Republik gemeint, sondern der Direktor jenes Museums, das mit Abstand die meisten Besucher zu versorgen hat, nämlich des Kunsthistorischen Museums.
Im Rahmen der Umwandlung in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts sind die Auswirkungen für die einzelnen Museen nicht abschätzbar, da viele Kostenfaktoren hinzutreten: die Miete, die Instandhaltung, Kuratorium, Finanz-Controlling und noch manches mehr.
Für die schon erwähnte Basisabgeltung von 920 Millionen Schilling per anno ist keine Indexanpassung vorgesehen. Sie wird auf Basis des Budgetansatzes 1999 verteilt, obwohl zum Beispiel das Technische Museum zum Zeitpunkt der Verteilung noch geschlossen ist.
Der Einfluß des Bundes wird sicherlich nicht gemindert. Ich habe den Eindruck – so auch meine Freunde und auch jene, die hier nicht genannt werden wollen –, daß der Einfluß des Bundes verstärkt wird. Grundsätzlich könnte man sagen: Warum auch nicht? – Es wird auch vom Bund finanziert.
In allen wesentlichen Punkten bedarf es einer Genehmigung beziehungsweise Zustimmung von seiten des Bundesministeriums. Die Kontroll- und Aufsichtsrechte des Ministeriums sind überdimensioniert: Ernennung des Kuratoriumsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, uneingeschränktes Einsichts- und Prüfungsrecht, Erlaß der Satzungen und der Geschäftsordnung, Genehmigung des Arbeitsprogramms. Daraus folgt eine Überbürokratisierung.
Ich habe schon gestern beim Theatergesetz gesagt: Stärkung der Verwaltung, Schwächung des Gesetzgebers – das sind Punkte, denen wir nicht folgen können, Frau Bundesministerin!
Zusätzliche Kosten wird vermutlich auch die Schaffung des Kuratoriums oder die erweiterte Prüfung durch Wirtschaftsprüfer verursachen. Die Zusammensetzung des Kuratoriums muß schließlich auf Kritik stoßen, da die Wissenschaft nur durch einen Experten repräsentiert wird.
Zum vorgesehenen Vertreter des Stammpublikums: Wer ist eigentlich der Vertreter des Stammpublikums? Wie wird der gewonnen? Ist das – so ähnlich wie bei den Besuchern in den Bundestheatern – jemand, der öfter geht, jemand, der nur einmal geht? – Hier werden wiederum pseudodemokratische Strukturen aufgebaut, von denen ich meine: Jawohl, einen Vertreter des Publikums soll es, genauso wie im Theater, geben, aber daß dann in der Folge wir als Volksvertreter ausgeschlossen werden, weil die Teilrechtsprivatisierung dazu führt, daß das zum Teil aus dem Parlament herausgenommen wird, das können wir nicht gelten lassen.
Schauen Sie, die Marktfähigkeit der Museen ist beschränkt. Der eingehobene Eintrittspreis deckt den Aufwand so gut wie nicht, das wissen wir. Er kann auch kaum erhöht werden, weil das Hauptpublikum aus einkommensschwachen oder -schwächeren Gruppen stammt; vielfach sind es Schüler und Studenten. Außerdem wird, mit Ausnahme des Museums für Moderne Kunst, wenig marktgängige Kunst angeboten.
Das ständige Personal soll – gewissermaßen dem Rechnungshof folgend – abgebaut werden, und wenn Arbeit anfällt, sollen Arbeitnehmer mittels Werkvertrag aufgenommen werden. So soll kompensiert werden.
Wir meinen, daß die Bemessung der Basisabgeltung der Häuser nach dem Budgetansatz 1999 ungeeignet ist, und zwar deswegen, weil manche Museen ihre Schausammlungen erst fertigstellen beziehungsweise in den nächsten Jahren erneuern müssen, weil die Häuser zuerst betriebswirtschaftlich untersucht werden müssen, um Ausgangsdaten zu gewinnen, weil die wis
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