Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 179

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keit, zu mehr Selbstverantwortung, zu mehr selbständigen Entscheidungen, ein Schritt heraus aus der Kameralistik, weg von der einjährigen Budgetierung, die dazu führt, daß jedes Jahr zu Jahresende gefragt werden muß: Haben wir alles verbraucht?, weil keine Rücklagen gemacht werden dürfen, das heißt, ein Schritt hin zu mehr Selbständigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nun noch auf einige Fragen, die hier gestellt worden sind, eingehen. Selbstverständlich ist das Technische Museum im Gesamtbudget, in diesem Gesamtbetrag von 920 Millionen Schilling berücksichtigt. Selbstverständlich ist darin berücksichtigt, daß, wenn das Technische Museum am 22. April eröffnet wird, es in Zukunft höhere Betriebskosten haben wird. Selbstverständlich haben wir daran gedacht! Selbstverständlich ist dieses Gesetz mit allen Museumsdirektoren diskutiert worden. Ich habe persönlich alle informiert. Wer nicht dabei war, nicht mitgedacht hat, wer einen Vertreter geschickt hat, der möge das bitte mit sich selbst ausmachen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Kone#ny. )

Zur Frage der Haftung ist schlicht und einfach festzustellen, daß weiterhin § 58 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes gilt, daß für alle diese Güter eine Staatshaftung gegeben wird. Wir schließen keine private Versicherung ab, denn ich frage Sie, mit welchem Wert Sie zum Beispiel unsere Schatzkammer versichern würden. – Das wäre nicht bezahlbar und auch nicht bewertbar, deswegen bleibt die Staatshaftung für die Bundesmuseen in vollem Umfang aufrecht.

Meine Damen und Herren! Die Pflege der Gebäude werden nach wie vor die Burghauptmannschaft sowie die Bundesgebäudeverwaltung vornehmen, und zwar in bester Manier. Und daß da nach Billigst-Art vorgegangen wurde, das, glaube ich, darf man bei einem Einsatz von 2 Milliarden Schilling, von 2 sogenannten Museumsmilliarden, der noch weitere Hunderttausende Schilling folgen werden, wohl nicht sagen. Es wurde sehr grundlegend und sehr gut an der Restaurierung aller dieser Häuser gearbeitet, und es wird auch in Zukunft daran weitergearbeitet werden.

Wir haben anläßlich der Weiterführung der Teilrechtsfähigkeit in die Vollrechtsfähigkeit sehr eingehend diskutiert, welche Form die richtige ist. Es hat viele gegeben, die gesagt haben, man müsse eine GesmbH machen. Wir wollten keine GesmbH, und zwar deswegen, weil es uns wichtig ist, zu signalisieren, daß unsere Museen wissenschaftliche Anstalten sind, deren großer Auftrag die wissenschaftliche Arbeit ist, und dafür braucht es gute und viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das Stiftungsmodell, von dem Sie immer wieder sprechen, hat sich für Österreich als ungeeignet erwiesen, weil es unterschiedliche Stiftungsmodelle in Holland und Österreich gibt. Wenn das holländische immer wieder herangezogen wird, bitte ich auch zu bedenken, daß in Holland 40 Prozent der Kosten eines Museums vom Staat getragen werden und alles andere von den Museen selbst erwirtschaftet werden muß. Und das möchte ich gerade nicht! Denn die Museen sollen nicht in solch hohem Ausmaß von der Wirtschaft oder von Sponsoren abhängig sein. Der Staat hat den Auftrag, für die Sicherung, für die wissenschaftliche Arbeit an unserem kulturellen Erbe auch die notwendige Finanzierung zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Mag. Gudenus: Da stimmen wir voll zu!)

Ein herzliches Danke möchte ich – gerade aufgrund der vorhergehenden Diskussion – meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sektion IV aussprechen, besonders Herrn Sektionschef Dr. Wran, die wirklich unter hohem Druck, unter größter Anspannung und in kürzester Zeit ein gutes Gesetz, ein schlankes Gesetz, ein zukunftsweisendes Gesetz für unsere Museen erarbeitet haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.


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