Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 181

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zu einer bundesweiten Regelung kommen, die die landwirtschaftliche Ausbringung regelt, damit die Kommunen nicht auf wachsenden Bergen von Klärschlamm sitzenbleiben.

Es gibt diesbezüglich zwar einige Ansätze auf Landesebene; diese sind aber, so glaube ich, nicht ausreichend. Von den neun Bundesländern gibt es in etwa sechs Bundesländern Regelungen, die die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft ermöglichen. Ich möchte als Niederösterreicher natürlich nicht verschweigen, daß wir in Niederösterreich in diesem Bereich, so glaube ich, die höchsten Standards haben und die weitestgehende Umsetzung durchführen.

Man muß dabei aber die Relation im Auge behalten: Es geht dabei immer nur um kleine Mengen. So können in Niederösterreich nur zirka 12 Prozent des anfallenden Klärschlamms wieder in die Kreislaufwirtschaft eingebracht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle ist ein weiterer und natürlich auch wichtiger Schritt für die Zukunft, und deshalb wird meine Fraktion die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinbichler. – Bitte.

11.21

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle, mit der das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird, regelt Probleme, die beim Inverkehrbringen von Düngemitteln in der Praxis entstanden sind. Es kommt mit dieser Novelle zu einer wesentlichen Entbürokratisierung. So können nämlich in Zukunft mineralische Düngemittel, die bisher nur durch Verordnung zugelassen wurden, in Bescheidform zugelassen werden. Dabei kommt es – und das ist ganz wesentlich – umweltpolitisch zu keiner Verschlechterung, weil diese Düngemittel den allgemeinen Anforderungen der Düngemittelverordnung entsprechen müssen. Grundsätzlich gilt, daß Produkte, die dem Düngemittelgesetz unterliegen, gleichbleibende Qualität aufweisen und für Mensch, Tier und Umwelt ungefährlich sein müssen.

Betroffen von dieser Novelle sind auch Spezialprodukte, mit denen Mangelkrankheiten bei Pflanzen behoben werden können. Durch die Übertragung von diversen Vollzugsaufgaben, die vorhin mein Vorredner erwähnt hat, an das Bundesamt und das Forschungszentrum für Landwirtschaft kommt es zu einer weiteren Verkürzung der Verfahrensabläufe und damit zu einer sinnvollen Erleichterung für die Verwaltung und für die Wirtschaft.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen werden muß – er wurde auch im Nationalrat andiskutiert und soeben vom Kollegen Winter erwähnt –, ist die Klärschlammproblematik. Pro Jahr fallen zirka 4 Millionen Kubikmeter Klärschlamm aus der Behandlung kommunaler Abwässer an. Ich bin der Meinung, daß aus volkswirtschaftlicher Sicht bei guter Qualität die Ausbringung von Klärschlamm im Bereich der Landwirtschaft Sinn macht, da im Vergleich die Kosten bei der Verbrennung viermal so hoch und bei der Deponierung zirka zehnmal so hoch sind wie bei der Ausbringung im Bereich der Landwirtschaft.

Allerdings ist für uns in der Landwirtschaft Tätige die Güte des Klärschlamms von großer Bedeutung, und bevor es zu der angesprochenen bundesweiten Regelung kommen kann, ist die Haftungsfrage zu klären. Es kann und darf nicht sein, daß der Landwirt für eventuell unvorhersehbare Rückstände später die Haftung übernehmen muß, wenn er bereit ist, den natürlichen Kreislauf mit der Gesellschaft in Form der Übernahme von unbelastetem Klärschlamm zu schließen.

Ich darf nun kurz ein paar Anmerkungen zur Ausbringungssituation von Mineraldünger im Bereich der Landwirtschaft machen. Ich glaube, daß es aus Sicht der Umwelt, der Konsumenten und wegen der Qualität der Lebensmittel von großer Bedeutung ist, welche Meilensteine da in den letzten Jahren aufgrund der sehr erfolgreichen Arbeit des Landwirtschaftsministeriums zustande gebracht wurden. Es muß bewußt gemacht werden, wie hoch die Zahl der Biobetriebe


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