Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 185

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Meine Damen und Herren! Diesen hohen Qualitätsanspruch gilt es zu erhalten und auszubauen. Mit den verschärften Kontrollen und mit der Abschreckung über eine strafrechtliche Verurteilung soll dieses Ziel erreicht werden.

Die SPÖ unterstützt die vielen großartigen Weinbauern bei ihren Bemühungen, die Qualität des österreichischen Weines zu heben. Wir werden gegen diese Gesetzesänderung keinen Einspruch erheben und der Vorlage gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

11.37

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Bundesräte! Es ist heute auf der Tagesordnung des Bundesrates auch eine Novelle zum Weingesetz 1985. Meine Vorredner haben schon sehr genau darauf hingewiesen, unter welchen Gesichtspunkten, aufgrund welcher Problematik, aufgrund welcher Umstände das Weingesetz 1985 beschlossen wurde. Ich nenne nur ein Stichwort: Glykol-Skandal.

Ich habe mir dieses Gesetz sehr genau angeschaut, zumal ich selbst produzierender Landwirt und Weinbauer bin, und ich weiß sehr wohl, daß es seinerzeit eine kontroversielle Diskussion über dieses Weingesetz gegeben hat. Aber man muß aufgrund der damaligen Umstände auch einsehen, daß es notwendig und wichtig war, dieses Gesetz zu schaffen, um in erster Linie zu gewährleisten, daß der Konsument die beste Qualität bekommt, und um den Export des österreichischen Weines in andere Länder zu sichern.

Ich glaube, es ist kein Geheimnis: Österreich hat derzeit einen Verbrauch von 2,7 Millionen Hektoliter Wein, der Rest des österreichischen Weines geht in den Export. Es ist daher sehr wichtig, daß der österreichische Wein eine hohe Qualität aufweist. Außerdem ist es wichtig – und das ist mir als Weinbauer und als Vertreter der bäuerlichen Interessengemeinschaft ein großes Anliegen –, daß die Existenz unserer bäuerlichen Betriebe gesichert ist.

Derzeit leben in Österreich 35 000 Betriebe ausschließlich vom Weinbau. Für diese ist es sehr wichtig, daß es diese Novelle nun gibt, und ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, dafür danke schön sagen, denn damit ist ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt worden.

Bis heute ist das Weingesetz sechsmal geändert worden, es hat entsprechende Novellen gegeben. Das besagt, daß dieses Gesetz – ich möchte es dahin gehend formulieren – zum gegebenen Zeitpunkt vielleicht übereilt, aber unter dem Druck der Öffentlichkeit organisiert und gestaltet wurde.

Jetzt zum vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 geändert wird: Damit tritt eine weitere wichtige Ausbaumaßnahme zur Sicherung der Qualität des österreichischen Weines in Kraft. Schwerwiegende Tatbestände wie gesundheitsschädliche Weine, Weine, bei denen unzulässige Verfahren angewendet werden, und Weine, die gewässert worden sind, werden aus bestehendem EU-Recht übernommen. Das heißt, diese Überschreitungen werden jetzt auch strafgerichtlich zu ahnden sein. Das führt zu weiteren, verschärften Strafen.

Ich glaube, man muß hier eines klar und deutlich sagen: Wenn jemand kein gutes Produkt an den Konsumenten weitergibt, kann es nicht – ich möchte hier Bundesrat Eisl widersprechen, der vom Strafen gesprochen hat – ... (Bundesrat Eisl: Das weiß aber jeder Bauer: Wenn er vermarkten will, muß er gute Qualität haben!) Ich bin davon überzeugt, daß jeder einzelne von uns beste Qualität will, jeder von uns Bauern, die Wein produzieren. Ich bin selbst einer, der produziert. Jeder, der auf ehrliche Weise Wein produziert, braucht vor dieser Strafe keine Angst zu haben. In diese Richtung kann man, so glaube ich, offen und ehrlich die Problematik aufzeigen.

Es ist Zeit, daß man endlich novelliert. Wenn in diesem Bereich die Strafen schärfer werden, wird auch die Gefahr eines neuen Weinskandals sicherlich wesentlich reduziert. (Bundesrat Ko


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