Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 186

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ne#ny: Sehr richtig!) Kleinere Vergehen werden auch weiterhin von der Bezirksverwaltungsbehörde mit bis zu 100 000 S geahndet. Ich glaube, da haben wir sicherlich einen breiten Spielraum, sehr geehrter Herr Bundesminister! Man muß sagen, daß dies eigentlich den Wünschen der Konsumenten und der Produzenten sowie in ganz besonderem Maße jenen des Sektors Wein entspricht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Novelle enthält notwendige Änderungen im Weingesetz, die einen guten Weg der heimischen Weinwirtschaft sichern sollen. Auf diesem Weg konnten in den letzten Jahren erfreuliche Fortschritte erreicht werden. So ist zum Beispiel das Vertrauen der heimischen Konsumenten – ich bin selbst sehr viel mit Konsumenten zusammen – zur Qualität des österreichischen Weines wesentlich gestiegen.

Die Österreicherinnen und Österreicher haben erkannt, daß die Qualität inländischen Weines international zweifelsohne mehr denn je standhält. Wenn man den Weltmarkt für Wein betrachtet, zeigt sich, daß der österreichische Anteil daran nur 1 Prozent beträgt. Dieses 1 Prozent sollen und müssen wir – das ist unsere Pflicht! – optimal an den Konsumenten weitergeben, aber gleichzeitig müssen wir versuchen, die eigene Existenz abzusichern.

Zusammenfassend: Danke schön für die hervorragende Arbeit, sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich denke, diese Novelle ist der richtige Weg zur richtigen Zeit. Die Österreichische Volkspartei, meine Fraktion, wird dieser Novelle gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Winter. – Bitte.

11.43

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Eisl! Ich muß dir in einigen Punkten widersprechen. Maßnahmen, die 1985 notwendig und wichtig waren – vom Kellerbuch über diverse Bescheinigungen bis hin zur Banderole –, nennt man in der F-Bewegung "Schikanen". Ich denke, daß es sowohl für Produzenten als auch für Konsumenten wichtig ist, daß es diese Kontrollen gibt. Sie sollen meiner Meinung nach auch in Zukunft beibehalten werden.

Kollege Eisl! Hätte es bei euch in der F-Bewegung Kontrollen – beziehungsweise "Schikanen", wie ihr sie nennt – gegeben (Heiterkeit bei Bundesrat Kone#ny ), dann würde heute nicht ein ehemaliger Abgeordneter von euch in Brasilien sitzen, sondern wäre noch hier. (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. ) Dann wäre eine Landesorganisation wahrscheinlich nicht pleite, und euer Führer Jörg Haider bräuchte wahrscheinlich kein Holz aus dem Bärental zu verkaufen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Mühlwerth: Das täte er sowieso! – Bundesrat Weilharter: Beim Konsum ...!)

Es ist zur heutigen Novelle zum Weingesetz 1985 schon sehr viel gesagt worden. Diese Novelle enthält wichtige und notwendige Änderungen, die den Weg der heimischen Weinwirtschaft auch für die Zukunft sichern sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen – das wurde auch von Kollegen Hensler schon erwähnt –, daß in letzter Zeit in der heimischen Weinwirtschaft vieles getan worden ist. Es ist gerade in letzter Zeit das Vertrauen des Konsumenten zum Produzenten um ein Vielfaches gestiegen. Selbstverständlich haben auch die Produzenten – das heißt, unsere Weinbauern – sehr viel dazu beigetragen und in ihre Betriebe viel investiert, in die technische Ausstattung, aber auch in Präsentationsräume, die heute notwendig sind, um Konsumenten und Produzenten zusammenzuführen.

Meine Damen und Herren! In vielen Gesprächen mit Erzeugern, aber auch Verbrauchern wird von beiden Seiten Zufriedenheit – vielleicht relative Zufriedenheit – geäußert. Unsere Weinbauern haben damit begonnen, sich in der Produktion selbst Mengenbeschränkungen aufzuerlegen, damit die Qualität steigt. Das Wissen und Können unserer Weinbauern bei der Veredelung zu


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