Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 194

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster erteile ich Frau Bundesrätin Johanna Schicker das Wort. – Bitte.

12.18

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich werde hier nicht auf die Ausführungen der Kollegin Haunschmid eingehen, und zwar nicht nur deswegen, weil sie nicht im Saal anwesend ist – das ist bei manchen der FPÖ üblich, nach der Rede den Saal zu verlassen –, sondern weil es diese Ausführungen zum Teil nicht einmal wert waren, kommentiert zu werden.

Meine Damen und Herren! Wir werden heute eine Reihe von Maßnahmen beschließen, die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz umgesetzt werden sollen. Es ist unbestritten, daß in bezug auf das Sexualstrafrecht einige, wie es im Bericht heißt, als besonders dringlich erkannte Änderungen im Bereich des sexuellen Kindesmißbrauchs vorgenommen werden. Es sind dies unter anderem die Verlängerung der Verjährungsfrist bei an Kindern und Jugendlichen verübten Sexualdelikten, die Gleichstellung von anderen schweren Fällen sexuellen Kindesmißbrauchs mit dem Beischlaf mit Unmündigen sowie eine Ausweitung der Möglichkeiten zur schonenden Vernehmung von Zeugen.

Gerade im Hinblick auf die grausamen Fälle von Kindesmißbrauch in Holland würde auch mir eine über das heute zu beschließende Strafausmaß hinausgehende höhere Strafe für Kinderschänder durchaus angebracht erscheinen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Mir ist aber auch bewußt, daß dieser heutigen Beschlußfassung eine zweijährige Beratung unter Heranziehung einer Expertengruppe vorangegangen ist, was verdeutlicht, wie sorgfältig mit diesem Problem umgegangen worden ist und auch umgegangen werden muß. Kollege Strugl hat auf diese Sorgfalt bereits hingewiesen. Dies schließt aber nicht aus, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß aufgrund der immer brutaleren Vorgangsweisen der Kinderschänder auch bei uns auf gesetzlicher Basis sofort weitergearbeitet werden muß.

Mir ist bewußt, daß Einsperren allein nicht genügt, um diese Triebtäter zu heilen beziehungsweise ihre Abartigkeit hintanzuhalten. Aber es zeigt doch die enorm hohe Rückfallsquote – es schwirren die unterschiedlichsten Zahlen hier herum; ich weiß nicht, ob es überhaupt konkrete Zahlen gibt –, daß die bisherigen zusätzlich angewandten Therapiekonzepte nicht in dem Ausmaß gegriffen haben, wie wir uns das gewünscht hätten. Es entzieht sich zwar meiner Kenntnis, wie diese Überwachung und Kontrolle bei rückfallgefährdeten Sexualtätern vor sich geht, auf alle Fälle ist sie nach dem heutigen Erfahrungsstand zuwenig treffsicher, wie eben die Rückfallsquote zeigt.

Hier gehört angesetzt, Herr Bundesminister, hierüber müßten sicherlich auch Experten urteilen, da uns ja des öfteren zu emotionelle Argumentation vorgehalten wird – wobei ich dazu sagen möchte: Emotionen verdeutlichen auch innerliche Gefühle, die zumeist eher den Wahrheitspunkt treffen als rein rationale Überlegungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich mir das Memorandum der EU vom 9. Oktober 1997, die Verstärkung des Kampfes gegen Kindesmißbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern betreffend, durchgelesen habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, daß einige der angesprochenen Punkte durchaus auch bei uns in Österreich umgesetzt werden sollten. Gerade was die Kinderpornographie im Internet betrifft, gibt es für mich einige offene Fragen. Durch das Internet wurde ein neue Möglichkeit eröffnet, weltweit den sexuellen Mißbrauch von Kindern zu vermarkten. Wie gedenken Sie, Herr Bundesminister, gegen Kinderpornographie via Internet in Zukunft vorzugehen? Planen Sie, ein Verbot der Nutzung des Internet zu solchen Zwecken rechtlich festzulegen? Ist es technisch überhaupt möglich, ein solches Verbot umzusetzen? Und wenn nein, gedenken Sie in irgendwelche Forschungsprojekte zu investieren, die eine solche technische Kontrollmöglichkeit schaffen sollen?


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