Nach etwas mehr als 100 Jahren kam dann der längst überfällige Artikel 17a dazu, der da lautet: "Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei."
Meine Damen und Herren! Kollege Jaud hat gestern in seinen Debattenbeiträgen offen seine Freude darüber ausgedrückt, daß in den von ihm besprochenen Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates deutlich das Wollen der ÖVP zu erkennen ist. Ich nehme daher für mich in Anspruch, zu sagen: Die Verankerung des Artikels 17a im Staatsgrundgesetz war nur durch das entschiedene Bekenntnis der Sozialdemokraten möglich.
Meine Damen und Herren! Wenn man die Entwicklung der Universitäten und künstlerischen Hochschulen betrachtet, dann sieht man, wie in zirka einem Vierteljahrhundert das zentralistische Regelungs- und Lenkungswesen hin zu dezentralen und eigenverantwortlichen Entscheidungsmöglichkeiten geändert wurde. Auch die heute vorliegenden Gesetzesbeschlüsse sind von folgenden Grundsätzen getragen: der Weiterentwicklung von Eigenverantwortlichkeit, der Verbesserung des Studienangebotes, der Beachtung der Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aller Universitätsangehörigen und dem Bemühen nach Effizienzsteigerung, verbunden mit entsprechenden Überprüfungs- und Bewertungsmöglichkeiten.
Unbestritten – auch das ist schon erwähnt worden – war der Reformbedarf, gerade im künstlerischen Ausbildungsbereich. Defizite wurden sowohl im pädagogischen als auch im künstlerischen Bereich spürbar. Daher ist es begrüßenswert, daß nach einem relativ langen, sehr ausführlichen Diskussionsprozeß das Reformwerk Universitäten der Künste und die damit verbundene Änderung des Universitäts-Studiengesetzes nun beschlußreif vorliegt.
Österreich hat gerade wegen seiner künstlerischen und kulturellen Leistungen einen guten Ruf, den es zu wahren gilt. Der Einsatz beim Zustandekommen dieser Vorlagen hat sich gelohnt, denn durch das Organisationsgesetz für die Universitäten der Künste – ich zitiere jetzt Ewald Nowotny – geht es darum, die Kunst als Kunst gegenüber der Wissenschaft zu emanzipieren.
Wie bei Reformwerken üblich, vor allen Dingen üblich seitens der Opposition, gibt es Kritik. Die einen kritisieren die Möglichkeit der Einrichtung von Fakultäten, auch das hat der Kollege schon hervorgehoben, andere wieder finden – das war zwar heute nicht der Fall, aber in der Debatte war es zu hören –, daß an den zu verleihenden akademischen Graden etwas auszusetzen ist; die Titel passen angeblich nicht, in Linz wäre etwas anderes gescheiter gewesen und so weiter und so fort. Die Kritik, die zu hören ist, ist meines Erachtens eine Kritik, die sich schon irgendwo im Bereich der Haarspalterei abspielt.
Aber, meine Damen und Herren, es ist eben so: Bei demokratischen Meinungsfindungsprozessen kommt nur ein Kompromiß zustande.
Im Fall des Universitäts-Studiengesetzes und des Gesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste ist ein gutes Ganzes entstanden, das Möglichkeiten bietet, die heute unverzichtbar sind. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache abzuhalten und auch in der Fremdsprache zu prüfen, wie das im §10 Abs. 1 und 2 vorgesehen ist. Das ist zeitgemäß und sinnvoll, gerade für die Internationalisierung unserer Universitäten. Es ermöglicht die Mobilität der Lehrenden und auch der Lernenden. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß gerade hochangesehene und berühmte Künstler, die für eine Lehrtätigkeit gewonnen werden können, nicht immer Deutsch als Muttersprache haben.
Alle drei zur Debatte stehenden Gesetzesbeschlüsse haben miteinander gemeinsam, daß Studierende, vor allem aber die Absolventen, beste Grundlagen für ihr späteres Leben bekommen. Gleichstellung zwischen den Studierenden an den Universitäten und den Studierenden an den Hochschulen künstlerischer Richtung wurde seit langem gefordert, jetzt können wir sie garantieren.
Autonomieregelungen, die bisher nur für die Universitäten gegolten haben, können nun auf die Universitäten der Künste ausgedehnt werden. Etwas, so glaube ich, ist auch sehr wichtig, und es sollte hier betont werden: Dem Ziel der Durchflutung der Universitätsstrukturen mit mehr Demokratie kommt es zum Beispiel entgegen, wie nun Wahlen in Leitungsfunktionen geregelt sind.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite