Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 233

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eingetreten, daß wir die Möglichkeit eines spezifischen, auf die pädagogische Aufgabe in Musikschulen vorbereitenden Studiums aufrechterhalten, daher appelliere ich jetzt an die Länder, sich dieser qualifizierten Absolventen auch zu bedienen!

Wir sollten uns darüber im klaren sein, daß der Ruf des Musiklandes Österreich unter anderem auch daran hängt, daß es uns gelingt, junge Menschen beziehungsweise im wesentlichen Kinder früh in qualifizierter Weise auf Musikberufe vorzubereiten. Denn derzeit besteht das Manko, das wir haben – welches auch im internationalen Wettbewerb Probleme bereitet –, darin, daß bei uns die Kinder zu spät und nicht qualifiziert genug herangebildet werden. Die Konsequenz ist, daß dann überlange Studien an den Musikhochschulen vorgesehen werden müssen, die vielfach aber zu spät einsetzen. Denn bei einem jungen Menschen, der etwa Violine im Konzertfach studieren möchte, muß die technische Ausbildung in Wahrheit im Alter von 18 bis 20 Jahren abgeschlossen sein. Diese Ausbildung kann nicht an der Hochschule nachgeholt werden. Kurz: Dieses in der Praxis bestehende Problem sollten und müssen wir noch lösen!

Bundesrat Kaufmann hat das Gespenst der Vernichtung der Donau-Universität an die Wand gemalt. Herr Bundesrat! Wir sollten nicht Gespenster erfinden, um nachher sozusagen den Helden auftreten lassen zu können, diesfalls in Gestalt des Herrn Landeshauptmanns Pröll, der dieses Gespenst mannhaft besiegt und damit das Weiterleben einer florierenden Donau-Universität ermöglicht. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. )

Herr Bundesrat! Ich habe die Existenz der Donau-Universität Krems zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt! Wenn Sie mir das hier und heute unterstellen, dann liefern Sie bitte einen einzigen Beweis dafür! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. ) Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Existenz der Donau-Universität in Frage gestellt! Ich habe zu jedem Zeitpunkt auf die verdienstvollen Leistungen der Donau-Universität hingewiesen! Ich habe allerdings zugleich auf das Strukturproblem im Zusammenhang mit der Donau-Universität hingewiesen, das ein doppeltes ist: Erstens ist mit der ursprünglichen gesetzlichen Konzeption anläßlich der Einrichtung der Donau-Universität eine Organisationsweise gewählt worden, bei welcher für jedes Fach, das dort gelehrt wird, die Gründung einer eigenen Abteilung vorgesehen ist. Das hat zu einer administrativen Hypertrophie geführt. Das ist für eine so kleine Universität zu teuer und auch nicht zweckmäßig.

Zweitens ist es bedauerlicherweise – meiner Meinung nach ist das aber kein Fehler der Donau-Universität Krems – nicht gelungen, daß die Donau-Universität Krems im Bewußtsein der anderen 18 Universitäten als ein Institut zur Fortbildung im postgradualen Sektor akzeptiert und unterstützt wird. Es ist zwar durchaus möglich, daß Universitätsprofessoren von anderen Universitäten in Krems unterrichten, aber ansonsten sind die übrigen Universitäten gegen Krems. Und das kann so nicht weitergehen! Daher haben wir uns vorgenommen, in einer Übergangsperiode, die mit der Beschlußfassung über dieses Gesetz beginnt, entweder zu erreichen, daß die anderen Universitäten Krems als ihr Fortbildungsinstitut akzeptieren und unterstützen, oder die Donau-Universität Krems in eine Volluniversität umzuwandeln, die dann vermutlich eine wirtschaftsorientierte Volluniversität werden wird. Auch das halte ich für ein durchaus reizvolles Unterfangen, das am Standort Krems Chancen hat.

Ich möchte noch etwas betonen – und auch in diesem Punkt sollten wir meines Erachtens offen miteinander reden – : Einen Anspruch eines Bundeslandes auf die Einrichtung einer Universität gibt es nicht und kann es auch nicht geben. Es ist sinnvoll, daß wir unsere Universitätslandschaft entsprechend den Bedürfnissen der Menschen in Österreich weiterentwickeln. Das ist aber kein Bundesländeranspruch, sondern ein Anspruch, der dem Zweck dient, daß die jungen Menschen qualifiziert in den Bereichen ausgebildet werden können, in denen sie dann auch Chancen vorfinden. Und das ist nicht primär eine Standortfrage. Niederösterreich ist sehr gut ausgestattet mit hochkarätigen Bildungseinrichtungen. Niederösterreich behält die Donau-Universität in Krems, die entweder eine Fortbildungsuniversität bleiben oder eine Volluniversität des Wirtschaftsbereichs werden wird. Aber einen Anspruch von Bundesländern auf Universitäten kann es nicht geben. Das wäre wirklich nicht sinnvoll! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. )


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