Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 234

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Lassen Sie mich damit zugleich auch enden: Den Dank, der an mich in Sachen IGP-Studium gerichtet wurde, war zu relativieren, und ich habe ihn relativiert. Ich denke, wir sollten in einen friedlichen Sommer auch im Bereich der Wissenschaftspolitik gehen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des Universitäts-Studiengesetzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

44. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die bauliche Erweiterung der Universität Klagenfurt unter finanzieller Beteiligung des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt (809/A und 1353/NR sowie 5760/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die bauliche Erweiterung der Universität Klagenfurt unter finanzieller Beteiligung des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Gudenus übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.


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