Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 238

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

15.25

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den drei Tagesordnungspunkten 45 – Kraftfahrgesetz –, 46 – Luftfahrtgesetz – und 47 – Straßenverkehrsordnung – ein paar Bemerkungen, die mir aber sehr wesentlich erscheinen.

Ich möchte in umgekehrter Reihenfolge mit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung beginnen, mit der in Hinkunft eine Neuregelung betreffend die Gefahrguttransporte getroffen werden soll. Hier handelt es sich in erster Linie natürlich um eine reine EU-Anpassung und vor allem um Mehrkosten, die einerseits vom Bund, andererseits aber auch von den Ländern zu tragen sind.

Es ist auch zu bemerken, daß bei dieser Novelle in Hinkunft für die Ausbildung Gelder zur Verfügung stehen müssen, wobei nicht klar ist, wer diese Ausbildung für den Gefahrgutbeauftragten bezahlen wird. Weiters ist zu bemerken, daß bei dieser Novelle im § 2 der Hinweis auf Normen in anderen Staatssprachen, das heißt, in diesem Fall in englischer Sprache, gegeben ist; und das scheint mir verfassungsrechtlich bedenklich zu sein. Denn in der Bundesverfassung ist im Artikel 8 geregelt, daß Verordnungen und Gesetze in der Staatssprache auszuführen sind. Dies ist keine Feststellung meinerseits, sondern das hat auch das Bundeskanzleramt erkannt und spricht von einer Verletzung des Publizitätsgebotes, da die Normen nicht greifbar sind. Ich meine daher, es wird eine rechtlich sehr wackelige Novelle. Aber wenn sie dazu dient, die Straßen- und Gefahrguttransporte sicherer zu machen, dann werden wir unsere Zustimmung geben.

Zum Luftfahrtgesetz ein paar Bemerkungen: Damit ist ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden, und zwar in der Form, daß daran gedacht wurde, die Doppelnutzung von Militärflughäfen einerseits für militärische Zwecke und andererseits für die Zivilluftfahrt zu ermöglichen. Hier möchte ich nur aus steirischer Sicht die Bitte anknüpfen: Es ist eine steirische Uraltforderung, daß Militärflughäfen – und im speziellen Zeltweg – auch für zivile Zwecke geöffnet werden. Hier hätten wir uns eine ganzheitliche Lösung vorgestellt. Die Wirtschaft, die Region, der Sport – alle brauchen diese Infrastruktur. Wir hoffen aber, daß in Zukunft auch hier eine Lösung, eine ganzheitliche Lösung getroffen wird. (Beifall der Bundesrätin Schicker.  – Bundesrätin Schicker: Wir brauchen das, Herr Minister!)

Zum dritten Punkt, zur gemeinsamen Beratung zur KFG-Novelle, auch in aller Kürze: Es handelt sich um das sogenannte Handy- oder Telefonierverbot während der Fahrt. Hier vertreten wir Freiheitliche eine völlig andere Auffassung, denn es ist durch nichts belegt, daß es dadurch zur Anhebung der Verkehrssicherheit kommt. Es gibt für die Begründung, daß das Telefonieren während der Fahrt eine Beeinträchtigung darstellt, nur theoretische Annahmen. Es ist auch bewiesen, daß nicht das Telefonieren die Beeinträchtigung darstellt, sondern eigentlich das Gespräch.

Ergo erhebt sich natürlich auch die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, während der Fahrt Gespräche zu führen. Wir meinen, dies ist sicherlich eine Problematik, die sich mit dieser Regelung nicht lösen läßt. (Bundesrat Prähauser: Er darf überhaupt nicht sprechen! Auch nicht die Beifahrer!) Denn die Ablenkungstätigkeiten, Herr Kollege Prähauser, waren bisher schon geregelt, und es ist auch bekannt, wenn kausal ein Zusammenhang bei einem Unfall gegeben ist, daß es daraus auch Konsequenzen gibt. Daher sind wir der Meinung, daß diese Regelung in dieser Form nicht notwendig ist, da dieses Gesetz selbstverständlich für administrative Bereiche Probleme bringen wird. Es wird für die Exekutive sehr schwierig sein, diesen Tatbestand festzustellen.

Es ist in dieser Frage auch bezeichnend, daß bisher der ÖVP-Standpunkt ein völlig anderer war. Ich will nicht sagen, daß die ÖVP in dieser Frage umgefallen ist, denn ich meine, wenn jemand liegt, kann er nicht mehr umfallen. Das ist aber bezeichnend für die Haltung der ÖVP, weil niemand geringerer als der ihr nahestehende Kraftfahrzeugklub, keine andere Organisation als der ÖAMTC in einer umfassenden Stellungnahme festgestellt hat, daß mit dieser Novelle zum KFG kein Problem gelöst wird.


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