Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 241

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15.38

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben heute drei Gesetzesnovellen betreffend Verkehr zu beraten, die eigentlich – das haben meine Vorredner auch schon gesagt – sehr wenig miteinander zu tun haben. Wir müssen sie aber aus Zeitgründen gemeinsam behandeln. Ich werde deshalb nicht auf alle eingehen, sondern ich werde mich erstens auf die StVO-Novelle betreffs des Handy-Verbots beim Autofahren und zweitens – natürlich auf dich zurückkommend, lieber Kollege Engelbert Weilharter – auch auf das Luftfahrtgesetz beschränken.

Am meisten betroffen von dem sogenannten Handy-Verbot sind sicherlich die Autofahrer. Der Handy-Boom übertrifft alle Erwartungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 430 000 neue Teilnehmer registriert.

Mit Stichtag 30. Juni 1998 gab es in Österreich insgesamt rund 1,57 Millionen Mobilfunkbenützer. Wir können in diesem Bereich ein steigendes Tempo feststellen. Das hat natürlich auch massive Auswirkungen auf den Autoverkehr und die Verkehrssicherheit. Genau bei der Verkehrssicherheit unterscheidet sich aber das Telefonieren mit dem Handy von anderen ablenkenden Tätigkeiten. Da Hunderttausende Autofahrer über ein Handy verfügen, ist es auch selbstverständlich, daß während der Fahrt telefoniert wird. Natürlich gibt es auch andere Ablenkungskriterien wie etwa das Radiohören, das Sendereinstellen, das Kassettenwechseln, das Zigarettenanzünden und anderes mehr.

Das Handy im Auto führt zur Ablenkung jener, die ohne Freisprechanlage telefonieren, und ich halte deshalb fest: Man wird ablenkende Tätigkeit beim Autofahren – wie schon erwähnt: Zigarettenanzünden, Radioeinstellen et cetera – nicht abstellen können (Bundesrat Eisl: Händchenhalten!)  – auch Handyhalten, auch Sprechen mit der Partnerin –, jedoch – und das hat mein Vorredner auch gesagt – ist die Verkehrssicherheit gerade beim Telefonieren etwas Besonderes.

Die Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt bei jedem einzelnen. Das haben alle Untersuchungen gezeigt. Deshalb stimmen wir dieser Regelung zu.

Die ÖVP-Fraktion war gegen eine überfallsartige Regelung – das ist richtig –, deshalb haben sich auch unsere Kollegen im Nationalrat dagegen gewehrt, daß ein Verbot schon mittels Initiativantrag bei der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung beziehungsweise des KFG beschlossen worden ist, und sie haben erreicht, daß zumindest eine Kurzbegutachtung vorgenommen wurde, und zwar gerade deshalb, weil so viele Autofahrer von dieser Maßnahme betroffen sind, weil sie den Autofahrer natürlich auch etwas kostet und weil sie in Europa erst in wenigen Staaten eingeführt ist.

Lieber Kollege Weilharter! Ich stimme dir insoweit zu, daß es eine kritische Äußerung des ÖAMTC gegeben hat. Der ÖAMTC hat eine kritische Stellungnahme verfaßt und gemeint, daß Freisprechanlagen nicht der Weisheit letzter Schluß seien. Ich unterstütze das absolut. Was aber hat der ÖAMTC als Konsequenz gefordert? – Er hat gesagt, daß man beim Autofahren am besten überhaupt nicht telefoniert. Aber wer macht das schon? – Du, lieber Kollege Engelbert, sicherlich auch nicht. Davon bin ich überzeugt.

Auch das Telefonieren mit einer Freisprechanlage kann eine grob fahrlässige Handlung mit allen rechtlichen Konsequenzen sein – das muß uns, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, klar sein –, denn die Straßenverkehrsordnung verbietet dort, wo es konkrete Gefahrenumstände gibt, ablenkende Tätigkeit. Das gilt für das Handy ebenso wie für das Wechseln einer Kassette und das Anzünden einer Zigarette.

Daher ist eine Freisprechanlage auch keineswegs ein Freibrief zum Telefonieren. Das muß beachtet werden. Aber es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine sinnvollere Alternative dazu.

Zum Luftfahrtgesetz möchte ich erwähnen, daß im Interesse eines sicheren und ordnungsgemäßen Zivilflugplatzbetriebes auf dem Militärflugplatz zwei Ministerien, nämlich Wissenschaft und Verkehr sowie Landesverteidigung, zusammenarbeiten müssen.


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