Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 246

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Während der Anteil von Fremden an der Gesamtkriminalität 1975 noch 9,4 Prozent betrug, ist er 1996 auf 19,5 Prozent gestiegen. Beim Anteil an allen strafbaren Delikten war im Jahre 1996 bei bewaffnetem, gewerbsmäßigem und Bandendiebstahl ein Anteil von 52,1 Prozent Fremder ausgewiesen. Bei räuberischem Diebstahl waren es 36,6 Prozent, bei Diebstahl von Kraftwagen 59,3 Prozent – und so weiter. (Bundesrat Kone#ny: Hat das etwas mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu tun?)

Herr Kollege Kone#ny! Wir kennen schon den Unterschied zwischen Fremden- und Ausländerkriminalität – Sie weisen in Ihren Beiträgen ja darauf hin –, wir möchten das gar nicht bestreiten. Meine Damen und Herren der SPÖ! Sie bestreiten jedoch den Zusammenhang zwischen Ausländer- und Fremdenkriminalität. Wir behaupten, es gibt diesen Zusammenhang. Es gibt ein Netzwerk zwischen Fremden und österreichischen Staatsbürgern, die vor kurzem noch Fremde und Ausländer waren.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In Dornbirn, der größten Stadt Vorarlbergs, versuchte kürzlich eine radikale türkische Gruppierung, ein islamisches Zentrum zu errichten. Als die Gemeinde – auch die SPÖ-Abgeordneten der Stadtvertretung – sich dagegen zur Wehr gesetzt hat, haben sich sofort geborene Türken als Strohmänner zur Verfügung gestellt – geborene Türken, die nunmehr die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben –, und die Gemeinde und das Land sind dadurch über weite Strecken machtlos geworden, die Installierung dieser radikalen islamischen Einrichtung zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Gegen solche Vernetzungen, die ich jetzt an einem relativ harmlosen Beispiel geschildert habe – in der organisierten Kriminalität sind diese Zusammenhänge genau dieselben, nur umso gravierender –, gegen diese Verhältnisse wird der Rechtsstaat zunehmend machtlos. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da hilft es auch nichts, meine Damen und Herren vor allem von der SPÖ, wenn Sie das Wort "Integration" in diesem Zusammenhang strapazieren. Integration setzt vor allem den Willen der Betroffenen voraus, integriert zu werden. Dieser Wille ist bei vielen, denen die Staatsbürgerschaft schon verliehen worden ist, nicht vorhanden. Das führt zur Gefahr der Überfremdung, zur langfristigen Gettoisierung und auch dazu, daß sich die autochthonen Bürger als Fremde im eigenen Land fühlen. Das kann doch nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Einwanderungspolitik der vergangenen Jahre in dieser Richtung war verhängnisvoll und auch verantwortungslos. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz, meine Damen und Herren, wird diese Politik nicht ausreichend korrigiert. Die Fristen bleiben weich und dehnbar, und die deutsche Sprachprüfung, die Sie einführen wollen, ist zu vage geregelt, als daß man eine wirkliche Hürde erkennen könnte. Wir werden deshalb diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker. – Bitte.

16.05

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 wird künftig sicherstellen, daß die österreichische Staatsbürgerschaft nur jene Fremden erhalten, die integrationsfähig und integrationswillig sind. Aus diesem Grund soll in Hinkunft in das Einbürgerungsverfahren eine gewisse Sprachbeherrschung miteinbezogen werden. Weiters wird in der vorliegenden Gesetzesnovelle verankert, daß eine Bestrafung mit mehr als dreimonatiger Freiheitsstrafe als umfassendes Verleihungshindernis gilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist durchaus verständlich, daß schon im Vorfeld der heutigen Beschlußfassung – in der Gesetzwerdung im Nationalrat, in den Ausschüssen, im Plenum – die Wogen hochgegangen sind, weil es eben wie überall einen unterschiedlichen Zugang zu dieser sensiblen Materie gibt. Ich glaube aber doch – ich möchte fast sagen, ich bin


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