Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 247

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überzeugt davon –, daß die uns vorliegenden Regelungen mit entsprechendem Augenmaß abgesteckt wurden. Ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, und den Beamten Ihres Ressorts dafür wirklich Dank aussprechen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Gerade was die vielzitierten Deutschkenntnisse betrifft, muß ich sagen, daß die Forderung nach einer diesbezüglichen Prüfung sicher gerechtfertigt ist und wir zu einem wirklich guten Kompromiß gefunden haben. Ich finde es auch nicht richtig, daß es weder eine Prüfung in Staatsbürgerkunde gibt noch die deutsche Sprache geprüft wird. Ich hoffe nur, daß sich die Beamten in den jeweiligen Ländern – da hat es bis jetzt schon gewisse Unterschiede gegeben, ohne etwas unterstellen zu wollen – nicht irgendwelche eigenen Prüfverfahren ausdenken, die diese gewünschte Integration wieder erschweren.

Meine Damen und Herren! Viele von uns haben in den verschiedensten Krankenhäusern wahrscheinlich schon die Erfahrung gemacht, von nicht in Österreich geborenen Ärzten beziehungsweise Krankenschwestern behandelt worden zu sein. Ich kann gar nicht sagen, ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits österreichische Staatsbürger waren oder nicht. Sie haben aber alle in einer Zeit ihren Arbeitsplatz bei uns in Österreich erhalten, in der wir einen eklatanten Mangel an Ärzten und Diplomkrankenschwestern hatten und sehr froh waren, daß diese Menschen in unser Land gekommen sind und die Versorgung von Kranken übernommen haben. Wir haben, glaube ich, auch gerne zur Kenntnis genommen, daß dieses Betreuungspersonal in den Krankenhäusern nicht immer akzentfreies Deutsch gesprochen hat, beziehungsweise haben wir uns vielleicht auch das eine oder andere Mal über den ungewohnten Akzent amüsiert.

Wir haben uns aber bemüht, sie zu verstehen. Dieses Recht, so meine ich, soll auch für jene Fremden gelten, die nicht aus dieser berufsspezifischen Gesellschaftsschicht kommen. Ich möchte damit sagen, daß mit allen fremden Menschen in unserem Land respektvoll und fair umgegangen werden soll – egal, ob es sich um einen Arzt handelt, um einen bosnischen Flüchtling ohne Arbeit oder um eine Hausfrau und Ehegattin eines türkischen Mitbürgers.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich hoffe auch, daß jene bosnischen Flüchtlinge, die aus den bekannten Gründen nicht mehr in ihr ursprüngliches Heimatland zurückkehren können beziehungsweise vielleicht arbeitsmäßig auch schon voll integriert sind, ebenfalls in die Ausnahmeregelung der zehnjährigen Wartefrist aufgenommen werden. Gerade sie sind noch des öfteren benachteiligt, unter anderem bei der Wohnraumbeschaffung. Als nichtösterreichische Staatsbürger können sie, obwohl sie in den Gemeinden voll integriert sind, oft auch sogar bei Gemeinden beschäftigt sind, nicht in den Genuß einer Gemeindewohnung kommen, solange sie Ausländer sind, weil das eben in den meisten Gemeinden so üblich ist. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz, daß Ausländer keine Gemeindewohnung bekommen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend darf ich feststellen, daß diese Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz wirklich ein gelungener Kompromiß zwischen den Interessen und Bedürfnissen der Länder und des Bundes ist. Es wird damit sichergestellt, daß ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen in den nächsten Jahren einen gerechteren Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft haben. Meine Fraktion wird hierzu gerne ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Grasberger. – Bitte.

16.10

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daß die österreichische Staatsbürgerschaft ein kostbares Gut ist und das auch bleiben soll, haben meine beiden Vorredner sehr deutlich durchklingen lassen. Ich meine, daß wir ihren Wert wie so vieles, das wir schon von Geburt an mitbekommen haben, nicht so richtig eingeschätzt haben und einschätzen konnten. Dieser Wert wird einem erst dann bewußt, wenn man ihn plötzlich nicht mehr oder noch nicht hat.


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