Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 14

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Präsident Alfred Gerstl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Irene Crepaz (SPÖ, Tirol): In weiten Bereichen kann ich mit Ihrer Meinung übereinstimmen, aber, Herr Bundesminister, die jetzigen Überschüsse des FLAF resultieren aus den Einsparungen der Sparpakete 1995 und 1996, die zu Lasten der erwerbstätigen Frauen gingen.

Nach Ihrem "Karenzgeld für alle"-Modell werden jetzt die Leistungen der Arbeitnehmerinnen zurückgenommen und praktisch auf alle Frauen aufgeteilt. Wo bleibt da die Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Wo bleibt die Chancengleichheit? – Ich finde das Modell nicht sehr gerecht.

Präsident Alfred Gerstl: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Für die erzielten Einsparungen und die Konsolidierung des Familienlastenausgleichsfonds gibt es mehrere Gründe: zum einen eine konsequente Sparpolitik, und zwar nicht, was jetzt Leistungsausweitungen, sondern was Preissteigerungen anlangt. Es sind beispielsweise die Aufwendungen für die Schülerfreifahrt sehr reduziert worden in dem Sinne, daß den Verkehrsunternehmungen kaum Preissteigerungen gewährt wurden, und es sind die Aufwendungen für das Schulbuch gedeckelt worden. Also konkrete Sparmaßnahmen, wie sie anderswo auch gehandhabt wurden, sind ein Grund.

Der zweite Grund – das soll man hier ganz offen sagen – ist die rückläufige Geburtenrate. Wir haben in Österreich zurzeit einen jährlichen Rückgang der Geburtenrate von über 5 Prozent.

Sie haben recht, daß das Sparpaket auch konkrete Leistungsrücknahmen beinhaltet hat, aber keinesfalls nur in Richtung der Erwerbstätigen, sondern Leistungsrücknahmen gab es beispielsweise auch, wenn ich an das Sparpaket I denke, bei der Familienbeihilfe, die um 100 S reduziert wurde. Das allein macht fast 2 Milliarden Schilling aus.

Ich denke, daß man nicht so argumentieren kann, daß das Sparpaket nur die erwerbstätigen Frauen getroffen hätte und die Zusatzleistungen den nicht Erwerbstätigen zukommen würden. Denken Sie an die Familiensteuerreform: Da geht es nicht um 700 oder 800 Millionen Schilling, da geht es um 12 Milliarden Schilling, die zur Hälfte aus dem FLAF finanziert werden und die insgesamt den Familien dieses Landes zugute kommen. Diese Koppelung an die Erwerbstätigkeit ist also eine Sichtweise, die ich bei familienpolitischen Anliegen absolut nicht teile.

Ich bin der Auffassung, wenn wir Familienpolitik betreiben, dann hat das mit Erwerbstätigkeit nichts zu tun. Die Familienbeihilfe war schon bisher an keine Erwerbstätigkeit gekoppelt. Ich wünsche mir – das ist jedenfalls meine politische Absicht –, daß wir auch das Karenzgeld von einer vorhergehenden Erwerbstätigkeit unabhängig gestalten können. Ich wünsche mir weiters, daß wir mittel- bis langfristig unabhängig von einer Erwerbstätigkeit auf der Basis von Familienleistungen wie Kinderbetreuung für Frauen auch einen vernünftigen Zugang zu einer eigenständigen Pension schaffen werden. Sie wissen, derzeit gibt es zwar Möglichkeiten, die Pension finanziell zu verbessern, aber 15 Beitragsjahre, 15 Erwerbsjahre sind immer noch die Basis. Ich wünsche mir mittel- und langfristig, daß wir diese Frist verkürzen, weil es nicht einzusehen ist, daß eine mehrfache Mutter keinen eigenständigen Anspruch auf Pension hat, während Frauen, die keine oder nur ein oder zwei Kinder haben, einen deutlich besseren und leichteren Zugang dorthin haben.

Präsident Alfred Gerstl: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Frau Bundesrätin Helena Ramsbacher, bitte.

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrter Herr Minister! Welche Schlüsse ziehen Sie aus der Machbarkeitsstudie bezüglich des Kinderbetreuungsschecks?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.


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