Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 23

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Aber es ist nicht nur in Österreich so, daß im Verkehrsbereich zwar der Maßnahmenmix, also gewissermaßen die Speisekarte, bekannt und politisch eigentlich unumstritten ist, aber politisch sehr umstritten ist, welche Bestandteile dieser Speisekarte, also welche Teile politisch tatsächlich umgesetzt werden. Das wird auch im europaweiten Kontext zum Teil nur dann möglich sein, wenn man entsprechende Maßnahmen setzt. Ich denke dabei – beispielsweise im Bereich der fahrleistungsabhängigen Bemautung von Straßen – an das Stichwort Road-pricing und ähnliches mehr.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gelangen jetzt zur 6. Anfrage, 925/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Tremmel, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gestatten Sie, daß ich meine Anfrage wie folgt stelle:

925/M-BR/98

Werden in Anbetracht der Versprechungen, das Umweltschutzniveau der EU auf den österreichischen Standard anzuheben, die supranationalen Bestimmungen im Bereich der Kennzeichnung für chemische Produkte an die nationalen angepaßt?

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat Tremmel! Auf Ihre sehr spezifische Anfrage eine auch sehr spezifische Antwort: Es konnte Österreich durch die Thematisierung seiner higher standards einen Impuls dafür geben, daß bestehende sogenannte S-Sätze – das sind verpflichtende standardisierte Sicherheitshinweise des EU-Chemikalienrechtes – im Hinblick auf ihre Inhalte einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurden. Als Ergebnis dieses Diskussionsprozesses erfolgt im EU-Chemikalienrecht einerseits eine inhaltliche Modifikation der bestehenden, andererseits aber auch eine Festlegung neuer solcher S-Sätze, wie zum Beispiel des österreichischen Erste-Hilfe-Hinweises.

Hinsichtlich der Hinweise zur schadlosen Beseitigung – der berühmten Piktogramme – konnte erreicht werden, daß die wesentlichen Inhalte der österreichischen Hinweise im EU-Chemikalienrecht entweder in die bereits erwähnten bestehenden S-Sätze aufgenommen wurden oder für sie neue S-Sätze entwickelt werden.

Das Piktogramm "durchgestrichene Mülltonne" kann daher aufgrund der zukünftigen Einordnung nach EU-Recht-Systematik erhalten werden. Was die anderen Piktogramme wie "positive Mülltonne" beziehungsweise "durchgestrichene WC-Brille" betrifft, ist anzumerken, daß ihr Informationsgehalt einerseits durch die neuen EU-S-Sätze abgedeckt ist, auf der anderen Seite die Anbringung des Symbols jedoch weiter auf freiwilliger Basis möglich sein wird. Ich hoffe, damit im wesentlichen Ihre Anfrage beantwortet zu haben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Sie haben ausgeführt, Herr Bundesminister, daß es sich da um einen Diskussionsprozeß gehandelt habe und das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses ein Entwurf eines EU-Chemikalienrechtes sei. Ist die diesbezügliche Richtlinie schon gesatzt beziehungsweise vom Europäischen Parlament beschlossen und wird sie in den einzelnen EU-Ländern bereits umgesetzt?

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich bin über den genauen Stand der Umsetzung der Stoffrichtlinie einerseits und der Zubereitungsrichtlinie andererseits und über den Stand im Entscheidungsverfahren in Rat und Parlament nicht informiert, bin aber gern bereit, Ihnen die entsprechenden Daten und Stände


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