Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 24

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schriftlich zur Verfügung zu stellen. Ich möchte aber klar zum Ausdruck bringen, daß Österreich die entsprechenden Initiativen so rechtzeitig gesetzt hat, daß wir jedenfalls bei allen wesentlichen Punkten entweder unsere Standards insofern in der EU implementieren konnten, als Richtlinien schon in Kraft getreten sind, oder aber durch weitere Übergangsfristen erreicht haben, daß wir jedenfalls unsere Standards beibehalten können. Die Europäische Union braucht noch etwas Zeit, um ihrerseits in ihrem Verantwortungsbereich diese Standards anzuheben.

Was die konkrete Frage nach dem Stand der Richtlinie betrifft, darf ich auf eine schriftliche Nachreichung meiner Antwort verweisen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte, Herr Bundesrat Dr. Kaufmann.

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Zurückkommend auf die Beantwortung der Frage: Wie ist der Stand des Review-Prozesses hinsichtlich der anderen Umweltmaterien, bei denen Österreich strengere Standards aufrechterhalten konnte?

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat Kaufmann! Der sogenannte Review-Prozeß, der uns während der Frist vom 1. 1. 1995 bis Ende dieses Jahres einen Übergang eingeräumt hat – im übrigen ähnlich wie Schweden und auch Finnland als ebenfalls neue Beitrittsländer –, ist gut genutzt worden. Wir werden von unseren Standards in allen wesentlichen Punkten keine Abstriche machen müssen.

Es wird die Kommission – und das halte ich für ein ganz wesentliches positives Signal – in den nächsten Wochen im Rahmen einer Mitteilung zu diesem Review-Prozeß Stellung nehmen, gewissermaßen aus ihrer Sicht abschließend zum Endergebnis Stellung beziehen.

Konkret auf die einzelnen Inhalte angesprochen, kann ich Ihnen sagen, daß der Benzolgehalt in Treibstoffen insofern geregelt ist, als ab dem Jahr 2000 EU-weit die Absenkung des Benzolgehaltes auf 1 Prozent umgesetzt wurde. Das heißt, daß unser höherer Standard, der heute schon 3 Prozent vorsieht, von der Europäischen Union sogar noch unterfahren wurde, denn die Europäische Union hat von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert.

Diese Regelung tritt ab 1.1. 2000 in Kraft. Wenn Sie mich jetzt fragen, was wir im Jahr 1999 machen, so kann ich Ihnen sagen, daß im Jahr 1999 eine Übergangsbestimmung gilt, daß Österreich während dieses Jahres seine dann noch relativ höheren Standards – 3 gegenüber 5 Prozent – beibehalten kann, während in der Europäischen Union theoretisch im Jahr 1999 noch 5 Prozent erlaubt wären.

Was den Schwefelgehalt in Heizöl betrifft, so haben wir einen Standard von 0,1Prozent, die Europäische Union einen Standard von 0,3 Prozent. Es waren harte Verhandlungen, die uns fast zu dem Ziel gebracht hätten, auch in der Europäischen Union 0,1 Prozent durchzusetzen. Nun werden es dort aber bis auf weiteres nur 0,2 Prozent sein. Es besteht jedoch deswegen kein Grund zur Aufregung, weil die Rechtsgrundlage hiefür Artikel 130s des EU-Vertrages ist, und wir damit jetzt neu in die Lage versetzt werden, einen höheren Standard beizubehalten, ohne EU-Recht zu verletzen. Wir haben zwar einen höheren Standard als die Europäische Union, können diesen aber beibehalten, weil die Rechtsgrundlage uns dies ermöglicht.

Bezüglich des Quecksilbergehaltes in Batterien und des Cadmiumgehaltes in Düngemitteln bin ich optimistisch, daß wir zu guten Lösungen kommen werden. Was den Cadmiumgehalt in Düngemitteln anbelangt, hat die Kommission verfügt, daß es eine weitere Ausnahmegenehmigung für Österreich für drei Jahre gibt, weil – und das geht auch in Richtung meiner Antwort an Herrn Bundesrat Tremmel – die Union innerhalb der nächsten drei Jahre prüfen möchte, inwieweit sie innerhalb dieses Zeitraumes in ihrem Bereich Cadmium ebenfalls aus Düngemitteln eliminieren kann.

Was die Stoffverbote betrifft, so treten wir hinsichtlich Cadmium, Pentachlorphenol und zinnorganische Verbindungen für EU-weite Lösungen ein. Betreffend die zinnorganischen Verbindun


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