Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 25

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gen wird die Kommission nach meinem Informationsstand im sogenannten Ausschußverfahren vermutlich eine Ausnahmebestimmung erlassen, daß "antifoulings" in Binnengewässern verboten sind. Das bedeutet für die Meerschiffahrt, daß diese Antifoulingmittel weiterhin als Anstrichmittel verwendet werden dürfen, diese aber in Binnengewässern, sprich in Österreich, verboten sein können, womit unseren Anforderungen ebenfalls wieder Genüge getan ist.

Ich meine, daß wir uns in diesen rund zwölf Punkten, die Gegenstand des Review-Prozesses sind, durchsetzen konnten und zum Jahresende guten Gewissens vor die Bevölkerung hintreten können, weil wir den Menschen sagen können, daß wir das Versprechen, das wir gegeben haben, daß Österreich seine Umweltstandards aufgrund des EU-Beitrittes nicht nur nicht senken müssen, sondern daran arbeiten wird, daß die Europäische Union ihre Standards auf unser Niveau anhebt, einlösen haben können.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht?

Bitte, Herr Bundesrat Grillenberger.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Ist zukünftig mit einer weltweit gleichen Kennzeichnung für chemische Produkte zu rechnen?

Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Minister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ich bin jetzt durch den Zettel, der mich dringend in den Ministerrat ruft, irritiert worden. Dürfte ich um Wiederholung der Frage bitten?

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Ist zukünftig mit einer weltweit gleichen Kennzeichnung für chemische Produkte zu rechnen?

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Weltweit halte ich das für ausgeschlossen, aber ich meine, daß es sicherlich zu Fortschritten in diesem Bereich kommen wird. Damit meine ich, daß Chemikalien insgesamt heute deutlich kritischer gesehen werden als noch vor einiger Zeit.

Wir haben vor einigen Tagen in Rotterdam die sogenannte PIC-Konvention verabschieden können. Gemäß dieser Prior Informed Consent-Konvention dürfen besonders gefährliche Chemikalien und insbesondere Pflanzenschutzmittel nach entsprechender Notifizierung, einem relativ aufwendigen Verfahren, wenn sie gelistet sind, nur mehr nach vorheriger Zustimmung des Entwicklungslandes dorthin exportiert werden. Das ist eine Vereinfachung – und ich halte das für eine zulässige Vereinfachung –, damit verhindert wird, daß in die Länder der Dritten Welt Chemikalien ohne Sicherheitshinweise, ohne daß die Leute dort wissen, was sie damit tun oder anrichten können, verschippert werden.

Zweiter Punkt: Es beginnen jetzt die Verhandlungen über eine POP-Konvention. Das hat nichts mit Popcorn zu tun, sondern das bedeutet "Persistent Organic Pollutants". Es handelt sich hiebei um eine Gruppe kritischer Chemikalien, die man mit einer Konvention erfassen möchte, und ich möchte gar nicht ausschließen, daß ein derartiger Konventionstext dann auch global gültige Richtlinien enthält.

Auf die hormonelle Wirkung mancher – nicht aller – Chemikalien wird jetzt verstärkt Augenmerk gelegt, wie etwa auf die "endocrine disrupters", die zunehmend Sorge machen. – Es gibt also einen diesbezüglichen Prozeß, und ich gehe davon aus, daß der Umgang mit Chemikalien in dieser Welt in den nächsten Jahren deutlich sorgsamer werden wird, weil er das werden muß. Es ist allerdings noch nicht gewiß, ob das zu global einheitlichen Kennzeichnungsvorschriften führen wird. Ich hoffe, daß die Vorschriften zumindest EU-weit einigermaßen einheitlich sein werden. Ich meine, das zu erreichen wäre mittelfristig ein recht schönes Ziel.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 930/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herr Bundesrat Jaud, um Verlesung der Anfrage.


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