Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 41

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zer Tiergarten sehr viele Wildschweine gibt, hat irgend jemand einmal diesen Namen, Wildschweintunnel, erfunden.

Diese Anfrage ist an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr gerichtet, und ich habe bereits mitgeteilt, daß Bundesminister Michalek die Beantwortung dieser Anfrage vornehmen wird.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die

Anfragebeantwortung 1286/AB-BR/98

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters gebe ich bekannt, daß gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Verlangen der Bundesräte Windholz und Kollegen auf eine kurze Debatte der schriftlichen Anfragebeantwortung 1286/AB-BR/98 zur Anfrage 1398/J-BR/98 vorliegt. Diese schriftliche Anfrage war an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gerichtet.

Im Sinne des § 60 Abs. der Geschäftsordnung werde ich die Besprechung der Anfragebeantwortung im Anschluß an die Durchführung der dringlichen Anfrage beziehungsweise im Anschluß an die erledigte Tagesordnung der heutigen Sitzung vornehmen lassen.

Fristsetzungsantrag

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe bekannt, daß die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen einen Fristsetzungsantrag gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates eingebracht haben, wonach dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zur Berichterstattung betreffend den Antrag 89/A der Bundesräte Dr. Bösch, Dr. Kapral, Dr. Tremmel und Kollegen aus dem Jahr 1995 eine Frist bis 31. 12. 1998 gesetzt werden soll.

Den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend werde ich den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung zur Abstimmung bringen.

Redezeitbeschränkung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir nun in die Tagesordnung eingehen, möchte ich an die in der Präsidialkonferenz vom 2. Juni 1998 getroffene Vereinbarung der Fraktionen erinnern.

Die Fraktionen haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung für alle Debattenbeiträge, für welche die Geschäftsordnung keine bestimmten Redezeiten vorsieht, vereinbart. Es wird daher das rote Lichtsignal eine Minute vor Ablauf der vereinbarten Redezeit beim Rednerpult blinken und nach Ablauf der vereinbarten Redezeit dauernd rot leuchten.

Sind für eine Debatte mehrere Redner einer Fraktion zu Wort gemeldet, sollen dem Erstredner bis zu 15 Minuten zur Verfügung stehen.

Da es sich aber um eine freiwillige Redezeitbeschränkung handelt, wird der jeweils vorsitzende Präsident weder ein Glockenzeichen geben noch den Redner auf den Ablauf der vereinbarten Redezeit hinweisen.

Sollten Debattenredner im Hinblick auf das zu behandelnde Thema von vornherein die Vereinbarung nicht einhalten können, ersuchen die Präsidenten, zu Beginn der Rede darauf hinzuweisen, damit dann nicht das rote Licht zu leuchten beginnt.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (854/A und 1394/NR sowie 5779 und 5781/BR der Beilagen)


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