Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 53

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stehe – um 9.53 Uhr per Telefax ein Schreiben des Österreichischen Städtebundes übermittelt, mit dem die Landeshauptstadt Graz um Stellungnahme zu den Novellierungsentwürfen bezüglich Demokratiepaket und Bundespräsidentenwahlgesetz aufgefordert wurde. Als Frist, als Endtermin und Fallfrist, für die Abgabe der Stellungnahme wurde der 24. Juni 1998, 12 Uhr, genannt. Wie lange beziehungsweise wie kurz diese Frist ist, können Sie leicht errechnen.

Vielleicht wird jetzt die Antwort des Herrn Staatssekretärs kommen, es handle sich bei diesem Demokratiepaket um Initiativanträge von Abgeordneten, und diese müßten eigentlich nicht einer Stellungnahme zugeleitet werden. Wenn man das Demokratiepaket nennt, meine Damen und Herren, dann sollten, wie es in einer Demokratie üblich sein sollte, jedenfalls alle Bereiche, alle Gebietskörperschaften hier entsprechend langfristig mitwirken und ihre Vorschläge einbringen können.

Damit komme ich zu Ihrem Debattenbeitrag, sehr geschätzter Herr Vizepräsident Weiss! Sie haben heute hier gesagt: Na ja, das ist ein typischer FPÖ-Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, daß jedes Volksbegehren, das von mindestens 500 000 Stimmberechtigten unterstützt wurde, zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.

Ich danke Ihnen dafür, daß Sie sagen, wir treten für die Leute ein, und das sei ein typisches FPÖ-Begehren. Aber weiters bin ich dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß vor einiger Zeit Herr Bundeskanzler Klima folgendes gesagt hat: Betreffend Föderalismusreform und Bundesstaatsreform sind eigentlich keine Initiativen vom Bundesrat ausgegangen. – Jetzt, meine Damen und Herren, gäbe es eine solche Initiative, wobei Sie entsprechend föderalistisch tätig werden könnten. Ich glaube, ich rede da durchaus im Sinne des Kollegen Böhm: Wir würden das Wort "freiheitlich" durchaus weglassen, wenn Sie unser Begehren unterstützen, denn uns geht es hiebei um die Demokratie.

Herr Vizepräsident! Wenn Sie sagen, das sei kein frischer Kaffee, sondern nur ein Aufguß, dann kann ich nur auf die Vergangenheit verweisen – etwa bezüglich Führerscheingesetz, bei dem wir Freiheitliche ebensolche Entschließungsanträge und Initiativen mit eingebracht haben. Das ist weggewischt worden. Wir sind niederradiert und niedergestimmt worden. Und dann, siehe da ... (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. )  – Ludwig, da hast du recht; wir haben die gleiche körperliche Statur.

Später sind dann stückerl- und zizerlweise Vorschläge gekommen, als man dieses Führerscheingesetz zu reparieren versuchte. Ähnlich war es beim Strukturanpassungsgesetz. Da hat man gesagt: Aber nein, das paßt alles, das ist bestens, das dient dem Wohl unseres Landes.

Frau Kollegin Schicker hat heute nicht mehr "Strukturanpassungsgesetz" gesagt. Nein, sie hat gesagt, daß durch dieses Teuerungspaket, durch dieses Sparpaket die Frauen diskriminiert worden sind. – Meine Damen und Herren, in aller Bescheidenheit sage ich Ihnen: Hören Sie bitte hin und wieder auf uns! Sie werden immer wieder von der Wahrheit eingeholt werden, und wir werden dann immer wieder – für uns: Gott sei Dank, für Sie manchmal: leider – recht bekommen. Im Sinne der Demokratie wäre es jedoch sehr gut, wenn Sie nicht nur dem Entschließungsantrag, sondern auch dem Fristsetzungsantrag, den wir gefordert haben, die Zustimmung geben.

Ich muß noch ein wenig, Herr Kollege Vizepräsident Weiss, auf Ihre Ausführungen eingehen. Sie haben gesagt: Demokratiepolitisch paßt das genau in die Fasson der Länder hinein. – Es paßt deswegen hinein, weil die Länder überhaupt nicht aufgefordert wurden beziehungsweise kaum die Möglichkeit dazu hatten, diesbezüglich eine Stellungnahme abzugeben. Wenn man schon das Wort "Demokratiepaket" verwendet, dann muß man wirklich alle einbinden; denn sonst muß ich sagen: Das ist kein Demokratiepaket, sondern ein Koalitionssicherungspaket – und selbst das ist unvollkommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Richtig sind die Feststellungen des Kollegen Vindl betreffend Kostenersatz. Wir sind hier alle als Föderalisten tätig. Es heißt natürlich: 100prozentiger Kostenersatz. Man müßte hier die Parameter des Kostenersatzes ein wenig erweitern, auch was die Zurverfügungstellung von Gebäuden,


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