Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 54

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von Wahlleitern, Wahlleiterstellvertretern und Beisitzern angeht. In Graz gilt es, bei einer Anzahl von zirka 500 Wahllokalen zirka 1 000 Wahlleiter und Wahlleiterstellvertreter zu stellen. Diese werden natürlich von der Gemeinde bezahlt, denn sonst würden das die Leute nicht mehr machen.

Die politischen Parteien – Kollege Vindl, da darf ich Sie beruhigen, das geht allen anderen auch so – bringen kaum genügend Beisitzer zusammen. Das ist ein Ehrenamt. Die Beisitzer sehen natürlich, daß die Wahlleiter und die Wahlleiterstellvertreter Geld bekommen, aber sie selbst nur wenig Geld oder kaum etwas für ihre Tätigkeit erhalten – abgesehen von der Jause, die die einzelnen politischen Wahlgemeinschaften in die Wahllokale bringen. Auch wir haben in Graz einen Entschädigungsmodus für die Beisitzer und deren Stellvertreter gefaßt und geben seitens der Gemeinde einen gewissen Betrag. Diesen bekommen wir aber nicht zur Gänze ersetzt, sondern nur zu einem Drittel. (Bundesrat Pfeifer: Ich sage Ihnen etwas als Bürgermeister: Ich sehe nie einen Freiheitlichen sitzen!)

Dann werde ich meine freiheitlichen Freunde zu mehr auffordern. Sie werden dann über Gebühr ... Ich lade Sie, Herr Bürgermeister, nach Graz ein; da sehen Sie genug Freiheitliche sitzen, und wir sitzen meistens länger als alle anderen im Wahllokal. Wahrscheinlich sind Sie so böse auf die Freiheitlichen, daß sie sich nicht hintrauen. (Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! Wenn diese Demokratieinstrumente funktionieren sollen, dann gehört jedenfalls das System des Kostenersatzes neu durchdacht. Es sind da verschiedene zusätzliche Parameter einzubringen, bei denen in selbstverständlicher Verpflichtung die Gemeinden die Kosten übernehmen, die sie aber eben nicht berechnen können. Wir in Graz wehren uns bereits, aber trotzdem bringen wir nicht alles unter. Ich behaupte nicht ohne Stolz, daß sich die Abrechnung in der Steiermark nach dem Modus der Stadt Graz richtet, aber trotzdem bekommen wir leider nicht alles zu 100 Prozent rückerstattet. – Es würde zu lange dauern, da auf die einzelnen Punkte einzugehen.

Ich möchte noch – die Briefwahl wurde heute bereits erwähnt – noch einige Anmerkungen zum Thema "Wahlkarten" machen. Es gibt in Deutschland eine eindeutige Stellungnahme zur Briefwahl – übrigens auch zu Abstimmungsmaschinen, die wir in Österreich ebenfalls nicht haben. Da hier der oftmals gequälte und vielzitierte Verfassungsgerichtshof zitiert wurde, darf ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, daß sich die Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes in bezug auf die Briefwahl auf die niederösterreichische Landeswahlordnung bezieht. Das ist im Kommentar festgehalten.

Es hätte Sie niemand daran gehindert, dieses Instrument hier darzulegen, denn die Wahlkarten werden ohnehin manchmal mißbraucht. Die Leute unterzeichnen möglicherweise schon vor etwa einem Flug von Graz nach Frankfurt, sie unterschreiben diese Wahlkarten vor Zeugen und geben sie dann auf. Man weiß nicht, ob sie abgeflogen sind und wirklich im Ausland gewählt haben. Es ist eine zusätzliche Belastung, wobei ich heute grundsätzlich dankbar sein sollte, daß der Bürger überhaupt zur Wahl geht. Überhaupt sollte man bei der Novellierung ein bißchen Bedacht darauf nehmen.

Ich werde Ihnen ein weiteres Beispiel bringen: Auf dieser Wahlkarte steht, daß jeder volljährige österreichische Staatsbürger als Wahlzeuge auftreten kann. – Was passiert nun, wenn eine Maturaklasse – ich wiederhole das Beispiel, das ich schon im Ausschuß gebracht habe – nach Griechenland fliegt? – Alle sind 18 Jahre alt, also wahlberechtigt, aber gemäß § 21 ABGB noch nicht volljährig. Die Lehrperson, die ebenfalls dabei ist, kann zwar bei allen als Wahlzeuge auftreten, nur selbst kann sie ihre Wahlkarte nicht ausfüllen, weil kein volljähriger österreichischer Staatsbürger in der Maturaklasse ist.

Solche Dinge sollte man auch bedenken, das Gebäude unserer Bundesverfassung und unserer Gesetze muß einheitlich sein. Es leuchtet schon das Licht, deshalb muß ich mich ein bißchen kürzer fassen.

Es wäre meiner Ansicht auch notwendig, die einzelnen Landesbereiche damit zu befassen. In einer Schrift über den Föderalismus, die uns kürzlich zugegangen ist, schreiben die Autoren etwas resignierend über die Bundesstaats- und -ratsreform. Sie lassen es völlig offen, ob sie


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