Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 65

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13.49

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Herr Bundesminister Dr. Einem ist wegen seiner Teilnahme und Vorsitzführung beim Verkehrsministerrat in Luxemburg verhindert, heute persönlich hier zu erscheinen.

Ich wurde gebeten, ihn zu vertreten und Ihnen die von seinem Ressort vorbereiteten Antworten zu den gestellten Fragen vorzutragen. Wollen Sie, daß ich am Beginn immer die Frage wiederhole? (Rufe: Nein!) Oder haben die Herrschaften sie vor sich? (Bundesrat Konecny: Jawohl!)

Zur Frage 1:

Es gibt einen gültigen Vertrag zwischen dem Land Wien und dem Bund, in dem neben vielen anderen Projekten die Errichtung eines Bahnhofes Wien vereinbart ist. Demgemäß ist auch die Errichtung des Bahnhofes Wien im Rahmen der S-Bahn Planungsgruppe eingehend diskutiert worden.

Zur Frage 2:

Der Bahnhof soll im Bereich des heutigen Südbahnhofes inklusive Südtiroler Platz errichtet werden.

Der Bahnhof Wien muß im Rahmen der von der S-Bahn Planungsgruppe vorgesehenen Ausbauvorhaben ehestens geplant und errichtet werden. Er soll aus einem Nahverkehrs- und einem Fernverkehrsbauwerk bestehen, das die Verknüpfung der Südbahn mit der Ost- und Nordbahn sicherstellt und über den Lainzer Tunnel auch die Durchbindung der Westbahn in Richtung Süden und Osten ermöglicht.

Das Nahverkehrsbauwerk stellt die Verbindung der S-Bahn-Linien S 7, S 60 und S 80 mit der Schnellbahnstammstrecke her und soll das Prinzip der kürzesten Wege gegenüber den innerstädtischen Verkehrsmitteln verwirklichen.

Im Vertrag zwischen dem Land Wien und dem Bund ist die für Nahverkehrsvorhaben übliche Kostenteilung 80 : 20 vereinbart. Detailliertere Kostenschätzungen sind erst im Zuge der Detailplanung möglich.

Zur Frage 3:

Da der Bahnhof Wien zwischen Bund und Land vereinbart ist und die Durchbindung der Westbahn für die Funktion des TEN-Knotens Wien unabdingbar ist, muß die Verbindung von der Westbahn zur Südbahn in Form des Lainzer Tunnels errichtet werden. Ohne die Durchbindung der Hauptmagistralen des österreichischen Schienennetzes ist ein TEN-Knoten Wien nicht möglich.

Zur Frage 4:

Zunächst haben die Untersuchungen ergeben, daß eine Tieferlegung der Verbindungsbahn infolge der offenen Bauweise vom Standpunkt der Umweltverträglichkeit nachteiliger ist als das beantragte Projekt.

Außerdem muß ich darauf hinweisen, daß eine Tieferlegung der Verbindungsbahn bedeuten würde, während der gesamten Bauzeit den bestehenden Nahverkehr, aber auch den bestehenden Güterverkehr einzustellen. In Ermangelung entsprechender Ausweichstrecken ist eine Einstellung der Verbindungsbahn aus betrieblichen Gründen unmöglich.

Zur Frage 5:

Es ist vorgesehen, auf der bestehenden Westbahn weiterhin Regional- und Nahverkehre zu führen. Für diese wichtigen Verbindungen für die Pendler ist die Umsteigerelation Hütteldorf weiterhin von Bedeutung. Die Anbindung der Fernreisenden an das innerstädtische Verkehrsnetz wird – wie schon erwähnt – am Bahnhof Wien erfolgen. Der Lainzer Tunnel ist jedoch auch für den Güterverkehr von Bedeutung.


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