Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 68

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zur Frage 18:

Die Gesamtkosten sind bei einem Preisstand von 1998 mit 11,3 Milliarden Schilling präliminiert.

Zur Frage 19:

Die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Verbindungsbahn ist aus betrieblichen Gründen unbedingt erforderlich. Eine Sperre der Verbindungsbahn während der Bauarbeiten für die Tieferlegung ist daher nicht möglich.

Zur Frage 20:

Bei den Bahnausbauten handelt es sich um verkehrspolitisch dringend erforderliche Verbesserungen der Schieneninfrastruktur, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Straße erforderlich sind. Es handelt sich hiebei nicht um Ziele der jeweiligen Infrastrukturerrichtungsgesellschaften, sondern um mit Verordnung übertragene Ausbauvorhaben. Die Entscheidung über die verkehrspolitische Bedeutung dieser Ausbauvorhaben liegt nicht beim Generaldirektor der ÖBB, sondern beim Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr.

Bei dem gegenständlichen Projekt handelt es sich um die dringend notwendige "Durchbindung" der Westbahn in Richtung Südbahn beziehungsweise Ostbahn. Nur durch die "Durchbindung" dieser europäischen Hauptmagistralen ist eine TEN-Knotenfunktion Wiens gewährleistet. Dieses Ausbauvorhaben ist infolge der geänderten geopolitischen Situation von zentraler Bedeutung.

Zur Frage 21:

Es handelt sich nicht um einen Wirrwarr, sondern um klar definierte Aufgaben. Die ÖBB-Infrastruktur plant und baut im wesentlichen die Erneuerung bestehender Schieneninfrastruktur, die ihr im Rahmen von bisher fünf Übertragungsverordnungen zur Planung und zum Bau übertragen wurde.

Die Hochleistungsstrecken-Aktiengesellschaft plant und baut das österreichische Hochleistungsstreckennetz, das ihr im Rahmen von bisher sieben Übertragungsverordnungen zur Planung und zum Bau übertragen wurde.

Die BEG plant und baut den österreichischen Abschnitt der Achse München–Verona, wobei ihr der Abschnitt im Unterinntal zur Planung und zum Bau mit Verordnung übertragen worden ist. Aufgrund des trilateralen Charakters dieser Achse wurde eine eigene Planungs- und Errichtungsgesellschaft gegründet, um die Flexibilität im Zusammenhang mit den deutschen und italienischen Ausbauvorhaben zu ermöglichen.

Bei der SchIG handelt es sich – wie schon der Name sagt – um eine Finanzierungsgesellschaft für die Schieneninfrastruktur, deren Refinanzierung durch die Einhebung von Benutzungsentgeltgeldern erfolgt.

Die Frage 22 beantworte ich dahin gehend, daß es bisher keine Vergaben von Leistungen an Baufirmen gibt.

Zur Frage 23:

Für die Ausbauvorhaben der Schieneninfrastruktur wurde ein externes Controlling eingerichtet.

Zur Frage 24:

Da diese Frage ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft, kann ich hiezu keine Aussagen machen.

Zur Frage 25:

Für die Ausbauvorhaben der Schieneninfrastruktur wurde ein externes Controlling eingerichtet, um die Preisangemessenheit und die ordnungsgemäße Abwicklung der Bauprojekte extern zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite