Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 67

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Im Zuge der eisenbahnrechtlichen Ortsverhandlung Lainzer Tunnel, Abschnitt III – also Verbindungstunnel –, wurde von einigen Anrainern der Antrag auf Akteneinsicht in das von Basler und Partner erarbeitete Tunnelsicherheitskonzept für den Wienerwald und Lainzer Tunnel vom Juni 1994 beziehungsweise August 1994 gestellt.

Von seiten der Verhandlungsleitung und der Hochleistungs-AG wurde dazu ausgeführt, daß dieses Konzept nicht Gegenstand des eisenbahnrechtlichen Verfahrens sei, da in der Zwischenzeit von der Hochleistungs-AG gemeinsam mit der Magistratsabteilung 68 – Feuerwehr der Stadt Wien – ein neues Sicherheitskonzept ausgearbeitet wurde. Da der Antrag auf Einsichtnahme in das Sicherheitskonzept Basler und Partner aufrechterhalten wurde, wurde eine Ausfertigung dieses Sicherheitskonzeptes vorgelegt. Um jedoch zu dokumentieren, daß diese Unterlage nicht Teil des Verfahrens ist, wurde es mit dem Stempel "überholt" versehen.

Zur Frage 12:

Zu dieser Frage ist grundsätzlich auf die Stellungnahme der Magistratsabteilung 68 vom 24. August 1998 und auf die Aussage von Branddirektor Perner anläßlich der Ortsverhandlung zu verweisen, daß es sich beim Lainzer Tunnel um eines der sichersten Tunnelprojekte Europas handle.

Zur Frage 13:

Die Stellungnahme der Magistratsabteilung 68 zu den Projekten des Lainzer Tunnels entzieht sich der Ingerenz des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Ich kann daher über die Beweggründe der Feuerwehren keinerlei Aussagen treffen.

Die Änderung der Konzeption besteht nach Ansicht des Ministeriums im wesentlichen darin, daß nunmehr in Abständen von zirka 500 Metern Notausstiege vorgesehen sind.

Zur Frage 14:

Die Stellungnahme der Feuerwehr aus 1990 ist durch die nunmehrige Stellungnahme der Feuerwehr vom 24. August 1998 als überholt anzusehen. Die seinerzeit getätigten Aussagen entsprechen nicht mehr dem derzeitigen Stand.

Weiters ist hier auf die Aussage von Branddirektor Perner zu verweisen, daß die Feuerwehr der Stadt Wien in der Lage ist, im Falle eines Ereignisses innerhalb von fünf Minuten ab Alarmierung vor Ort zu sein und mit den Rettungsmaßnahmen zu beginnen.

Zur Frage 15:

Die Einbeziehung der Feuerwehren in das jeweilige Genehmigungsverfahren stellt sicher, daß ausreichende Sicherheitskonzepte sowie entsprechende Rettungs- und Bergungskonzepte in die Ausführung des jeweiligen Projektes Eingang finden. Die Forderungen der Feuerwehren sind gegebenenfalls in die Auflagen des Genehmigungsbescheides aufzunehmen.

Zur Frage 16:

Aus der Stellungnahme der Magistratsabteilung 68, Feuerwehr der Stadt Wien, ergibt sich, daß Sicherheitsrisken nur im vertretbaren Ausmaß auftreten. Diese Aussage erfolgte unter Berücksichtigung der vorgesehenen Überdeckung und der geplanten Trassenführung.

Zur Frage 17:

Dem eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren wurden unter anderem Sachverständige aus den Fachgebieten Erschütterungs- und Lärmschutz beigezogen. Diese Sachverständigen haben in ihren Gutachten ausgeführt, daß gegen die Genehmigung des verfahrensgegenständlichen Projektes dann kein Einwand besteht, wenn einige von ihnen zum Schutz der Anrainer geforderte Auflagen vorgeschrieben werden. Es ist selbstverständlich davon auszugehen, daß eine Genehmigung des Projekts nur unter Vorschreibung aller erforderlichen Auflagen erfolgt.


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