Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 13

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Etwas Ähnliches wie diesen Vorbeitrittspakt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität stellen wir uns auch im Bereich der Migration vor. Hier soll es ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Maßnahmen geben, um grenzüberschreitende Migration zu verhindern.

Für mich haben beide Bereiche oberste Priorität, und ich gehe davon aus, daß es in beiden Bereichen dringend notwendig sein wird, daß die Beitrittskandidaten auch entsprechende gesetzliche Maßnahmen setzen. Das heißt, ich erwarte mir beispielsweise eine Angleichung des Fremden- und Asylrechtes zwischen den Beitrittsstaaten und den EU-Staaten. Ich erwarte mir beispielsweise eine Harmonisierung der Visapflicht zwischen den Beitrittsstaaten und den EU-Staaten. Wenn das nicht zustande kommt, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß es irgendwann einmal zu einem Beitritt dieser Staaten zur Europäischen Union kommen kann.

Präsident Alfred Gerstl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): In Ungarn und in Tschechien ist keine vorzeitige Anpassung der Visapolitik vorgesehen – siehe diesbezügliche APA-Meldung vom 12.10.1998. Auch aus Polen kam eine derartige Meldung des Präsidenten Kwaśniewski, der sagte, es sei derzeit nicht daran gedacht, die Visapflicht gegenüber den GUS-Staaten aufzuheben. Wie kann man unter diesem Aspekt für eine EU-Osterweiterung in bezug auf diese Staaten eintreten?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Bei der Frage der Visumpflicht muß man die Situation in jedem einzelnen Land gesondert betrachten, und ich betrachte jetzt jene Staaten, die uns direkt umgeben, nämlich Slowenien, Ungarn, Tschechien, und möchte vielleicht noch Polen hinzufügen.

Die Situation in diesen vier Staaten ist sehr unterschiedlich. Alle vier Staaten haben keine Visumpflicht zu den unmittelbaren östlichen Nachbarstaaten, also vor allem Weißrußland, Ukraine, Rumänien und Bulgarien sowie dem ehemaligen Jugoslawien. In allen vier Staaten ist es leider so, daß sowohl die politisch Verantwortlichen im Bereich der Sicherheitspolitik als auch die Spitzenbeamten in diesem Bereich sehr oft wechseln. Dadurch ist es immer schwierig, Vereinbarungen, die wir bereits getroffen haben, wieder zu erneuern und Zusagen, die man bekommen hat, dann auch in die Tat umzusetzen.

Ich orte in unserem Nachbarland Ungarn derzeit keine Bereitschaft, eine Visumpflicht für die Nachbarstaaten einzuführen. Die Einführung einer Visumpflicht stößt auf großes Verständnis in Slowenien, und ich bin überzeugt davon, daß es bereits vor einem Beitritt dieses Staates zur Europäischen Union zu einer Harmonisierung der Visumpflicht kommen wird.

Bezüglich Tschechien ist zu sagen, daß es die Zusage des ehemaligen Innen- und Außenministers der letzten tschechischen Regierung gegeben hat, die Visumpflicht schrittweise einzuführen. Geplant war es bereits mit 1999. Die neue tschechische Regierung hat dieses Vorhaben aber wieder gestoppt. Ich hoffe, daß ich in Gesprächen, die ich in den nächsten Wochen mit Vertretern der Regierung führen werde, erreichen werde, daß die neue tschechische Regierung diesbezüglich wieder eine ähnliche Haltung einnimmt, wie sie die alte tschechische Regierung hatte.

Was Polen betrifft, gab es gerade in den letzten Tagen und Stunden Äußerungen, die mich optimistisch stimmen, daß für Weißrußland und die Ukraine die Visumpflicht wiedereingeführt werden könnte.

Präsident Alfred Gerstl: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin Irene Crepaz.

Bundesrätin Irene Crepaz (SPÖ, Tirol): Herr Bundesminister! Gibt es, und wenn ja, wann finden die ersten konkreten Gespräche mit den Beitrittswerbern über Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit statt?


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