Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 36

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Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Es ist dies nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, möchte ich an die in der Präsidialkonferenz vom 2. Juni 1998 getroffene Vereinbarung der Fraktionen erinnern. Die Fraktionen haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung für alle Debattenbeiträge, für welche die Geschäftsordnung keine bestimmten Redezeiten vorsieht, vereinbart. Es wird daher das rote Lichtsignal beim Rednerpult eine Minute vor Ablauf der vereinbarten Redezeit blinken und nach Ablauf der vereinbarten Redezeit dauernd rot leuchten.

Sind für eine Debatte mehrere Redner von einer Fraktion zu Wort gemeldet, so stehen dem Erstredner bis zu 15 Minuten zur Verfügung. Da es sich um eine freiwillige Redezeitbeschränkung handelt, wird der vorsitzführende Präsident weder ein Glockenzeichen geben noch den Redner bei Ablauf der vereinbarten Redezeit darauf hinweisen.

Sollten Debattenredner im Hinblick auf das zu behandelnde Thema von vornherein die Vereinbarung nicht einhalten können, ersuchen wir, bei Beginn der Rede darauf hinzuweisen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird (1386 und 1400/NR sowie 5785/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Drochter übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Karl Drochter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen des Bunderates! Der Bericht über das von der Frau Präsidentin erwähnte Gesetz liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann Ihnen daher eine Verlesung ersparen.

Ich darf folgenden Antrag stellen: Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Oktober 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf Sie, Frau Präsidentin, ersuchen, die Debatte darüber zu eröffnen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.


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