Ich meine, ein Asylant, ein Flüchtling, der ohne Papiere nach Österreich kommt, kann diesen Beruf ohne Zeugnisse nicht glaubhaft nachweisen. Es ist zwar manchmal durchaus möglich, daß Flüchtlinge an der Grenze ihre Papiere wegwerfen, aber die wichtigsten Dokumente, die den Lebensweg, den Beruf, die Ausbildung betreffen, hat eigentlich jeder bei sich. Und diese mündliche Glaubhaftmachung, meine Damen und Herren, ist völlig unzureichend!
Mir ist persönlich der Fall eines Arztes bekannt, der sich nach der alten Rechtslage noch nostrifizieren mußte. Er war als Chirurg in einem Ostblockstaat ausgebildet worden. Der entsprechende Nachweis hatte in diesem Fall zum Ergebnis, daß er nicht einmal leichtere Operationen durchführen durfte. Dafür reicht bei uns ein Sanitätskurs!
Ich kritisiere nicht nur die Ungleichbehandlung, meine Damen und Herren, sondern auch die Unsicherheit, die den Patienten dadurch vermittelt wird. Wenn das jetzt nur für den Flüchtlingsbereich wäre, dann könnte ich das noch teilweise einsehen. Aber wenn Sie sich § 32 zu Gemüte führen, meine Damen und Herren, dann werden Sie sehen, daß darin die sogenannte Vollmacht des Ministers – der Frau Bundesministerin im jetzigen Fall – enthalten ist. Ich zitiere:
"Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales kann Personen, die im Ausland eine Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes erworben haben und nicht gemäß den §§ 4, 5, 18 oder 19 zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt sind, unter Voraussetzung einer gleichwertigen Qualifikation sowie ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache" – wodurch wird diese Kenntnis nachgewiesen?, habe ich gefragt; mir wurde geantwortet, bei der Ärztekammer sei dieser Nachweis zu erbringen – "eine auf höchstens drei Jahre befristete Bewilligung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Zahnarzt in Krankenanstalten erteilen."
Das wird durch § 18 ergänzt, wonach ein Flüchtlingsarzt de facto – wofür ich durchaus Verständnis hätte – in den Status eines normalen Arztes überführt wird.
Meine Damen und Herren! Sie alle kennen die Sorge, die wir um die Turnusplätze, die Facharztplätze et cetera haben. Letztlich war das der Anlaß dafür, daß es zur Novellierung in bezug auf die Zahnärzte gekommen ist, denn in diesem Bereich hat es immer wieder Mängel gegeben. Damit werden geradewegs nicht nur die inländischen Kollegen diskriminiert, sondern das stellt auch eine gewisse Verunsicherung der Patienten dar. – Das ist einer der Hauptkritikpunkte, die wir in diesem Bereich haben.
Ein anderer Bereich, den ich schon erwähnt habe, ist die sogenannte Kammerreform. Ich muß Ihnen auch das ein bißchen zu Gemüte führen. Die wesentliche Kritik besteht darin, daß es zu einer enormen Aufblähung der Kammern kommt. Statt derzeit sechs Gremien pro Bundesland wird es künftig 16 Gremien in der Ärztekammer pro Bundesland geben – 16, und das nicht österreichweit! Österreichweit wurden diese Gremien von 60 auf 160 aufgestockt. – Eine – unter Anführungszeichen – "echte Verwaltungsvereinfachung", so könnte man hier sagen! Die daraus für die Ärztekammer entstehenden Kosten betragen bereits ein Fünftel der diesbezüglichen Einnahmen.
Einen weiteren Bereich, den ich hier noch ausführen möchte und der vor allem die Sicherheit, die Gesundheit und die Fürsorge für unsere Kinder betrifft, ist die Durchlöcherung der Anzeigepflicht. Wenn ein Arzt in seiner Ordination während seiner ärztlichen Tätigkeit den Verdacht hatte, daß sexueller Kindesmißbrauch oder Kinderschändung vorliegen, war bisher für den Arzt absolute Anzeigepflicht gegeben. Ich darf dazu ausführen, daß aufgrund der Strafprozeßordnung grundsätzlich jeder, der in einem entsprechenden Bereich tätig ist, verpflichtet ist, Anzeige zu erstatten. Ich frage mich, ob die entsprechende Stelle im vorliegenden Gesetz nicht die sogenannte Anzeigeverpflichtung der Strafprozeßordnung konterkariert. Das könnte nämlich sein. – Nun ist man aber daran gegangen, diese Anzeigepflicht abzusetzen.
Zum Beispiel ist den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom 3. Oktober zu entnehmen, daß – statt wie im Vorjahr 141 solcher Fälle – im ersten Halbjahr 1998 bereits 497 Fälle von Unzucht, Vergewaltigung und Mißbrauchsversuchen aufgedeckt und aktenkundig wurden. Von diesen
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