Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 46

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haben und, wie ich überzeugt bin, auch mit dieser nicht quantifizierbaren zusätzlichen Aufgabe hervorragend im Sinne der Kinder, im Sinne der Opfer zu Rande kommen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Niederösterreichische Landesregierung ein politisches Ziel verfolgt, um in erster Linie Opfer noch mehr zu Opfern werden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Antrag auf Einspruch und dann über den Antrag des Berichterstatters ab.

Zunächst zum Antrag der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit.

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Ich bitte nunmehr jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschußberichterstatters zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (869/A und 1417/NR sowie 5786/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Payer übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Johann Payer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird, liegt schriftlich vor. Ich erspare mir die Verlesung, ich bringe nur den Beschlußantrag.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Oktober 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Windholz. – Bitte.

11.39

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Arbeiterkam


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