Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 45

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macht wird, als wenn man den Jugendwohlfahrtsträger einschaltet, der aufgrund seiner Situation, auch seiner rechtlichen Situation, andere Möglichkeiten hat als die einseitige Zwangsmaßnahme, Anzeige zu erstatten.

Wenn Sie mit Ärzten reden, dann werden Ihnen diese sagen, daß sie diese Regelung begrüßen, weil sie so aus einem Konflikt herauskommen können, wonach sie oft nicht die Wahlmöglichkeit haben, nicht anzuzeigen oder anzuzeigen, und in einem solchen Konflikt wissen: Wenn ich anzeige, dann schade ich dem Opfer, aber wenn ich das nicht tue, dann helfe ich dem Täter. Auf diese Weise ist ein richtiger Weg gefunden worden, die Opfer besser zu schützen, als das derzeit der Fall ist.

All jene, die wissen, was es bedeutet, wenn eine Strafanzeige gemacht wird – es müssen natürlich Erhebungen erfolgen, Befragungen gemacht werden, und das betrifft dann Kinder, die sich ohnehin in einer irrsinnigen psychischen Belastungssituation befinden –, sind wohl der Meinung, daß man das den Kindern unbedingt ersparen sollte und müßte.

Ich bin sehr froh, daß ich doch davon ausgehen kann, daß dieses Gesetz auch die Zustimmung des Bundesrates in seiner Mehrheit finden wird, und ich kann daher den Antrag, der von den Freiheitlichen eingebracht wurde, nicht nachvollziehen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Dr. Tremmel.

11.33

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Es ist sonst nicht meine Art, wenn ein Mitglied der Regierung seine Endstellungnahme abgegeben hat, hier noch etwas zu sagen. Es gibt diese und jene Meinungen. Ich habe hier ein Papier in der Hand, und zwar die Stellungnahme der Niederösterreichischen Landesregierung zum Ärztegesetz 1998. Darin wird zum Bereich Jugendabteilungen folgendes gesagt – ich zitiere wörtlich –:

Mit großer Wahrscheinlichkeit führt die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes aber zu einer Mehrbelastung des Personals der Jugendabteilungen. Damit wird auch eine Erhöhung des Personalbedarfs einhergehen. Das Ausmaß läßt sich derzeit nicht abschätzen. Die Berücksichtigung der weiter unten angeführten inhaltlichen Einwände zum § 56 könnte dazu beitragen, eine Flut von wenig konkretisierten Meldungen an die Jugendwohlfahrtsträger zu vermeiden, was wiederum die Mehrbelastung im Personalbereich in Grenzen halten könnte. Dies bedeutet, daß insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Kostenbelastung durch den vorliegenden Entwurf (sollten sich die Kostenschätzungen den Erläuterungen nach, daß den Ländern aus der im vorliegenden Entwurf vorgeschlagenen Neuregelung im Vergleich zur geltenden Rechtslage kein zusätzlicher Vollziehungsaufwand erwächst, nicht bewahrheiten) keine Zustimmung des Landes Niederösterreich dazu abgeleitet werden darf. – Ende des Zitats. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

11.35

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, schon aus dem zitierten Text ist erkennbar, daß hier "wenn, aber, vielleicht, könnte" im Raum stehen, aber keine wirklich objektiv sachliche Begründung dafür gegeben ist, daß diese Vorgangsweise nicht gewählt werden kann.

Ich möchte darüber hinaus feststellen, daß die Ressourcen der Jugendwohlfahrtsträger in den letzten Jahren um etwa 70 Prozent verstärkt wurden, dementsprechend auch Kapazitäten in einem größeren Ausmaß vorhanden sind, als dies noch vor einigen Jahren der Fall gewesen ist, und daß darüber hinaus die Jugendwohlfahrtsbehörden in diesen Fragen sehr große Erfahrung


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